PR033 Selbstbestimmungsgesetz, Bezahlkarte, Solarpaket, Klimaschutzgesetz

Über die 162. – 167. Sitzung des Bundestags vom 10.-26. April 2024
Aufgezeichnet am 27.04.2024

Schnallt euch an und haltet euch gut fest – diese Folge ist eine Achterbahnfahrt durch die Höhen und Tiefen der vergangenen Sitzungswochen. Ich spreche über das Selbstbestimmungsgesetz, den Bezahlkarten-Trojaner und den Deal aus Solarpaket und Klimaschutzgesetz.

Parlamentsrevue beim Deutschen Podcastpreis

LNP489: Das Kabinett ist nicht maschinenlesbar

TOP 1 – Selbstbestimmungsgesetz

Aufzeichnungen und Dokumente
Vorhabenseite des Ministeriums

In den Einspielern:
Petra Pau, Vizepräsdentin des Bundestag
Nyke Slawik, Grüne
Susanne Hierl, CDU/CSU
Mareike Lotte Wulf, CDU/CSU

Bundestagszusammenfasser

Im Bundestagszusammenfasser findet ihr alle Links und Zusammenfassungen zu Gesetzesvorhaben, die gerade in den Bundesministerien, im Bundestag oder in den Ausschüssen in Arbeit sind. 

Transkript

Hier findest du das vollständige Transkript dieser Folge:
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7 Kommentare

  1. Zum Selbstbestimmungsgesetz: Es wurde wie selbstverständlich angenommen, dass das Standesamt über Ermittlungsverfahren, Fahndungen usw. informiert wäre. Ist das wirklich so? Ist nicht mein Fachbereich aber das wäre mir neu. Sprich man könnte die Identität ändern wenn eigentlich schon eine Fahndung raus wäre.

    Die CDU sagt, dass Kriminelle diese Lücke sicher ausnutzen werden. Damit haben sie bestimmt Recht – irgendwann wird irgendwer das machen. Ein massenhaftes Phänomen dürfte das kaum werden. Dürfte eine sehr kleine und spezielle Gruppe sein die dafür die Zeit und Kenntnis hat.

  2. Nein, Standesämter werden nicht automatisch informiert. Es gibt im Verwaltungsprozess nicht mal den Schritt für den Abgleich. Einzig wird geprüft ob ein vorgelegter Ausweis gesperrt (bsp. als gestohlen gemeldet wurde) oder nicht.
    Das passiert auch nicht bei der Terminvergabe, sondern erst vor Ort.
    In vielen Gemeinde braucht man sich für die Terminvergabe nicht eindeutig zu identifizieren. Eine Mail-Adresse oder ein Telefonat reicht aus.

    Zur Nachverfolgung der (Nach)Namensänderung ist es zur Zeit so, dass der Geburtsname erhalten bleibt. Auf dem Personalausweis steht dieser nach der Namensänderung im Felb B der neue Name in Feld A.
    Selbiges gilt auch für die Stammdaten im Geburtsregister.
    Die rechtliche Abwägung hier ist, dass es auf der einen Seite ein gesellschaftliches Interesse gibt Personen eineindeutig identifizieren zu können auf der anderen Seite die Freiheit einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen oder Schmähungen/Gewalt zu entkommen.

    Das theoretische Sicherheitsrisiko ist in der Tat existent und sollte nicht einfach so übergangen werden. Über die tatsächliche Größe des Risiko in der Praxis ist lässt sich streiten.
    Aber das Problem kann schon im einfachen Zivilrecht beginnen, wenn eine Person den Namen ändert und umzieht. Sogar ohne Namensänderung aber Umzug gibt es bereits heute Probleme zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Nach einer Namensänderung wird es um so schwieriger. Das sind keine Argumente gegen das Gesetz per se, sondern sollen die Auswirkung auf das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben verdeutlichen.
    Grundsätzlich steht der würdevolle Umgang mit jedem Menschen an oberster Stelle. Die politische Diskussion verläuft also an den Grundrechtsabwägungen, die zwar wohl begründet sein können, aber letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht bestimmen kann.

  3. Ein Kommentar zu Inter:
    In der deutschen Sprache wird nicht zwischen Sex und Gender unterschieden. Ursprünglich wurde im Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz auf das biologische Geschlecht (Sex) Bezug genommen. Biologisch gibt es nur weiblich und männlich. Die DNA ist eindeutig. Jedoch wird die Geschlechtszuordnung – auch bei Geburt – nicht als Resultat eines DNA-Test festgelegt, sondern durch das Erscheinungsbild (Phänotyp). Das wird insbesondere durch den Hormonhaushalt geprägt.
    Die Entscheidung des BVG Urteil, sowohl von 2017 als auch von 2019, bezog sich die Situation, dass eine Inter-Person nicht zwingend dem Gender männlich oder weiblich zuzuordnen ist und ein „leer“ oder weglassen des Attributs Gender den Grundrechte der Person gerecht wird.

    1. > Biologisch gibt es nur weiblich und männlich. Die DNA ist eindeutig.
      Das ist beides so offenkundig falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Aber vielleicht überfliegst du mal den Wikipediaartikel über Intergeschlechtlichkeit, bevor du dich so pauschal zu Themen äußerst, von denen du augenscheinlich keine Ahnung hast.

      1. Wer als Cis-Mann nackte Frauen in der Sauna sehen will, braucht weder einen anderen Geschlechtseintrag noch Gewalt: Es gibt auch voll viel Gemischtsaunen. Ansonsten toll argumentiert!

        1. Sorry, wollte nicht auf den Kommentar antworten, bezog sich ausschließlich auf die Sendung nicht auf Frederik.

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