PR031 Abgeordnetenbestechung, Haushalt, OZG und Cannabis

Über die 149. - 155. Sitzung des Bundestags vom 30. Januar bis 23. Februar 2024 Aufgezeichnet am 24.02.2024

2024, Parlamentsrevue
20. Wahlperiode
https://parlamentsrevue.de

Frühjahrsputz im Bundestag! Gleich mehrere Vorhaben, die sich wirklich lange hingezogen haben, wurden endlich verabschiedet. Ich schaue mir davon den Haushalt 2024, das Onlinezugangsgesetz und die sogenannte Cannabislegalisierung an. Außerdem wundere ich mich etwas über das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung.

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Transcript


Intro


Eröffnung:
[0:13] Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Gong ist kaputt. Das Mikro geht nicht. Läuft.
Ich habe ja eine gute, laute Stimme. Ich versuche das mal so!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen! Die Sitzung ist eröffnet.

Begrüßung und Vermischtes


Sabrina:
[0:34] Hallo und herzlich willkommen zur Parlamentsrevue. Ich bin Sabrina und ich spreche heute mit euch über die 149 bis 1 155. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 30. Januar bis 23. Februar 2024.
Wie immer gilt Ich bin keine Journalistin, keine Expertin, ich bin politisch interessierter Mensch. Ich möchte verstehen, was in diesem Bundestag passiert.
Und an dem, was ich da so herausfinde, möchte ich euch gern teilhaben lassen.
Zu Beginn ganz kurzes Update zum Bundestags zusammenfasser.
Erst einmal vielen, vielen, vielen Dank für den Support, für die Tipps, für die Rückmeldungen, die ich auf verschiedenen Kanälen bekommen habe und vor allem natürlich auch für den großen finanziellen Support, der mich über PayPal erreicht hat.
Das Nachpflegen der ganzen Zusammenfassung der Legislaturperiode bis jetzt ist damit schon mal auf einem sehr guten Weg. Die Texte der Anhörungen sind jetzt auch schon alle drin.
Kleines Restrisiko, dass ich vielleicht ein zwei übersehen habe, aber eigentlich müssten die alle drin sein.
Die Zusammenfassung der Gesetzestexte und der Beschlussempfehlung werden jetzt auch noch weiterhin nachgezogen.
Das kann allerdings noch ein bisschen dauern, weil ich da gerade mit diesem sogenannten Lazy Response Phänomen von GPT vier zu kämpfen habe.

[1:48] Wird noch mal kurz ein bisschen technisch kann es vielleicht einfach, wenn dich das nicht interessiert, einfach 30 Sekunden weiterskippen.
Es gibt so ein Phänomen bei GPT vier, dass wenn man über einen längeren Zeitraum immer wieder die gleiche Anfrage oder sehr ähnliche Anfragen schickt, dass dann im Laufe der Zeit die Antworten immer schlechter werden, bis man irgendwann wirklich nur noch keine Ahnung, weiß ich auch nicht.
Ich musste selber googeln zurück kriegt und deswegen musste ich, um da überhaupt noch irgendwas Sinnvolles rauszukriegen, da das Tempo etwas drosseln.
Im Moment sind wir jetzt bei ein oder zwei pro Tag.
Da noch ungefähr 180 Texte fehlen, kann sich das noch ein bisschen ziehen.
Ich warte jetzt mal auf das nächste Update und hoffe, dass ich dann das Tempo wieder ein bisschen anziehen kann. Aber es läuft immerhin soweit.
Sollte ich irgendwem nicht mehr geantwortet haben auf Emails, Nachrichten, Sonstiges. Es tut mir leid, das war keine Absicht.
Ich habe ja, ich habe den Überblick verloren.
Ich hole das nach, wenn ich nächste Woche da wieder ein bisschen aufräume.
So, das nur dazu heute nur ganz kurz, denn es sind ja auch schon wieder so viele spannende Sachen passiert seit der letzten Folge, von denen ich noch mal kurz erzählen möchte.
Ich habe mich ja quasi direkt nach der letzten Folge, also direkt nachdem ich die hochgeladen hatte, auf den Weg gemacht zur großen Laut gegen Rechts Demo in Bremen, also zur ersten. Und das hat mich wirklich sehr gefreut, dass so viele Leute da waren.

[3:03] So viel habe ich noch nie bei irgendwas auf dem Domshof gesehen, auch nicht bei Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen. Das hat mich wirklich sehr gefreut.
Sehr schön war dann auch eine Woche später die Demo in Lilienthal.
Von dem Ort haben vielleicht einige am Anfang des Jahres schon mal in den Nachrichten gehört. Die waren nämlich von dem Hochwasser Anfang Januar relativ stark betroffen.
Das konnte man auch immer noch sehen. Also da sind immer noch Leute damit beschäftigt, ihre Häuser zu trocknen und die Schäden zu beseitigen. So am Straßenrand standen noch so Paletten mit Sandsäcken rum und so und trotzdem waren da so knapp 2000 Leute auf dieser Demo.
Und das ist jetzt kein großer Ort. Ich glaube, die gesamte Gemeinde hat so 20.000 Einwohner, Die Dörfer drumherum sind auch nicht so wahnsinnig groß.
Also das war wirklich sehr schön. Auch das hat mich sehr gefreut.
Sehr lachen musste ich dann aber, als ich gesehen habe, dass auf einer der Demos in Berlin oder so glaube ich, Olaf Scholz mitgelaufen ist, wo ich nur dachte Olaf.

[3:53] Wogegen demonstrierst du genau? Und bist du sicher, dass du keine anderen Mittel hattest, um deinen politischen Forderungen Ausdruck zu verleihen?
Ich meine, was soll das? So nach dem Motto ganz schlimm mit den Rechten, Da muss die Politik echt mal was tun. Ja, richtig, Olaf.
Wenn es doch nur jemanden gäbe, der die Möglichkeit hat, dagegen was zu unternehmen.
Ich werde das einfach völlig los.
Bin ich überhaupt nicht drauf klargekommen. Also mir ist schon klar, dass er da nicht da war, um irgendwen zum Handeln aufzufordern.
Schon gar nicht sich selbst.
Im Gegensatz zu allen anderen. Er war natürlich da, um ein Zeichen zu setzen.
Und das ist genau mein Problem damit.
Ich glaube, Zeichen haben wir jetzt genug. Du siehst ja den Wald vor lauter Zeichen nicht mehr. Es muss jetzt vielleicht auch einfach mal was passieren.

[4:32] Eine Sache, die in den letzten Wochen passiert ist, ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung im Hinblick auf die NPD oder wie auch immer die jetzt heißen, ist mir völlig egal.
Das Verfassungsgericht hat ja am drei und 20. Januar festgestellt, dass es rechtens ist, die NPD für eine gewisse Zeit von der Parteienfinanzierung auszuschließen und hat in dem Urteil auch sehr genau erläutert, warum das rechtens ist.
Man muss zu diesem Urteil so ein bisschen die Vorgeschichte kennen.
Wir erinnern uns noch einige Jahre zurück an das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD.
In dem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die NPD nicht verboten werden kann, weil sie zu irrelevant ist.
Sie ist zu klein, hat zu wenig Einfluss, und deswegen sei ein Verbot nicht erforderlich.
In dieses Urteil eingewickelt war ein großer Zaunpfahl, auf dem in leuchtenden Lettern das Wort Parteienfinanzierung stand.
Dieser Hinweis war so deutlich, den hat sogar die damalige Bundespolitik verstanden.
Und daraufhin wurde dann dieses Verfahren zum Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung gestartet.
Dieses Urteil wiederum liest sich jetzt in weiten Teilen wie eine ausführliche Step by step Anleitung, welche Unterlagen einzureichen sind für einen erfolgreichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung.
Mir ist natürlich klar, dass sollte das in Vorbereitung sein, dass das jetzt nicht an die große Glocke gehängt wird, dass ja auch völlig in Ordnung.
Ich weiß auch, dass das recht lange dauert, ein solches Verfahren vorzubereiten.
Aber wenn wir uns jetzt mal darauf einigen könnten, dass wir mit Zeichensätzen so langsam fertig sind, dann wäre das für mich einer der nächsten logischen Schritte.

[5:58] Denn was ja auch noch passiert ist Seit der letzten Folge ist die Gedenkstunde im Bundestag zum sieben und 20. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Eine der Rednerinnen war Eva Kepesi. Sie ist eine Überlebende des Holocaust.
Sie ist mit einem der letzten Deportationszüge nach Auschwitz gekommen und war am Tag der Befreiung 13 Jahre alt.
Sie hat in ihrer Rede nicht nur über ihren eigenen Leidensweg in dieser Zeit gesprochen, sondern hat auch sehr deutliche Worte über die aktuelle politische Situation gefunden.

Bundestag:
[6:26] Es erschreckt mich, dass rechtsextreme Parteien wieder gewählt werden.
Sie dürfen nicht so stark werden, dass unsere Demokratie gefährdet wird.
Wir sind kurz davor.
Ich wünsche mir, dass die Gesellschaft nicht schweigt, wenn am Nebentisch antisemitische Äußerungen fallen.
Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Ich fühle mich durch unsere Demokratie beschützt. Noch.
Aber es macht mir große Sorgen. Und ich bin traurig zu sehen, was sich auf den Straßen abspielt.
Die Bereitschaft zur Gewalt, der Judenhass, der Menschenhass.

[7:22] Warum verteidigen nicht alle Menschen unser wunderbares Grundgesetz und unsere Demokratie in die, in der wir leben?
Es ist großartig, dass so viele Menschen in den letzten Wochen auf die Straße gegangen sind.
Ich sage immer zu den Menschen, mit denen ich spreche Ihr habt keine Schuld für das, was passiert ist, aber ihr habt die Verantwortung für das, was jetzt passiert.
Liebe Mama, ich danke dir, dass du mich damals gerade noch rechtzeitig auf die Flucht geschickt hast.
Wie stark muss das du gewesen sein, dass du mich, deine 11-jährige Tochter, in dieser grausamen Zeit ins Ungarn gehen ließen?
In der Hoffnung, dass ich überlebe. Und jetzt stehe ich hier im Bundestag, um Zeugnis abzulegen.
Es war nie wichtiger als jetzt, Denn nie wieder ist jetzt.

Sabrina:
[8:47] Es lohnt sich, sich die Videoaufzeichnung der Gedenkstunde nochmal anzuschauen, wenn ihr es nicht schon getan habt.
Nicht nur, dass die Reden wirklich sehr eindrücklich waren, ich fand auch die Kameraperspektiven immer sehr gut gewählt, so dass man die Sachen, die ich so ein bisschen out of context einfach noch mal loswerden wollte und ich denke, dann können wir so langsam mal anfangen. Frau Präsidentin! Sie haben das Wort.

Bundestag:
[9:05] Vielen Dank. Ich rufe auf die Zusatzpunkte 14 und 15.

TOP 1 Abgeordnetenbestechung


[9:08] Die erste Beratung des von den Fraktionen von SPD Bündnis 90 Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches.
Hier geht es um die Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung.

Sabrina:
[9:19] Was hier so unscheinbar als Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung daherkommt, ist doch ein recht interessantes Gesetz, das hier von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde.
Und zwar geht es darum, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch auszuweiten, um einfach mehr Fälle, die auch in der jüngeren Vergangenheit eine Rolle gespielt haben, damit abzudecken.
Warum das grundsätzlich so wichtig ist, erklärt uns einmal Ansgar Heveling von der CDU.

Bundestag:
[9:49] Wir alle arbeiten hier in dem Willen und mit der Überzeugung, Vertreter des ganzen Volkes zu sein, wie es das Grundgesetz in seinem Artikel 38 ausdrückt.
Dabei sind wir an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.
Diese Freiheit von Aufträgen und Weisungen darf aber kein Freifahrtschein dafür sein, das Abgeordnetenmandat zur Verfolgung eigener Zwecke zu missbrauchen.
Vielmehr entspringt dieser Freiheit auch die Pflicht, sich nicht selbst in Abhängigkeiten zu manövrieren.
Das ist immer wieder Einzelfälle gibt, in denen Abgeordnete gleichwohl die Autorität und die Einflussmöglichkeiten ihres Mandats dazu nutzen, Vorteile für sich zu erwirtschaften, ist aber leider eben auch Teil der Wirklichkeit.

Sabrina:
[10:41] Welche Einzelfälle könnte er wohl meinen?

Bundestag:
[10:44] Wir alle erinnern uns noch an die Zeiten der Pandemie. Menschen machten sich Sorgen um ihre Gesundheit oder die ihrer Angehörigen.
Krankenhäuser waren teilweise überlastet. Menschen hatten existenzielle Sorgen, weil sie ihre Berufe nicht ausüben durften, weil Schulen und Kitas lange geschlossen waren und vieles mehr.
In dieser sorgenvollen Zeit für uns, für uns alle gab es einige Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion. Die witterten vor allem die Chance auf das große Geld.
Der offenkundige Missbrauch ihrer Mandate als Volksvertreter nutzten ihre Kontakte ins Bundesgesundheitsministerium, um mittels dubioser Masken Deals Provisionen in großer Höhe zu kassieren.
Damit haben sie dem Ansehen des gesamten Deutschen Bundestages und letztlich der gesamten parlamentarischen Demokratie schweren Schaden zugefügt.

Sabrina:
[11:29] Es gab da aber ja noch mehrere Geschichten ähnlicher Geschmacksrichtung.
Man denke nur an die Aserbaidschan Affäre.
Ich glaube, da ging es auch um Politikerinnen aus allen Fraktionen mehr oder weniger.
Ich habe es jetzt gerade nicht mehr so ganz auf dem Schirm. Dann gab es noch diese Philipp Amthor Geschichte, der sich ja für Fördergelder für so eine komische KI Firma Acastis Intelligence oder so stark gemacht hat, wo sich dann herausstellte, dass er von denen Aktienoptionen bekommen hat.
Also da gab es doch die ein oder andere Geschichte.
Was diese Fälle alle gemeinsam hatten ist, dass es zwar Gerichtsverfahren gab und einzelne Abgeordnete da angeklagt wurden.
Diese Gerichtsverfahren führten dann aber entweder zum Freispruch bzw sind gar nicht erst zustande gekommen, weil die Gerichte jedes Mal darauf hingewiesen haben, dass die Abgeordneten das nicht in Ausübung ihres Mandats gemacht haben, sondern außerhalb davon.
Basis dafür ist der Strafrechtsparagraph 108 e namens Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Wir hören noch mal Helge Limburg dazu, was es mit dieser Abgrenzung auf sich hat.

Bundestag:
[12:26] Und der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass das Verhalten nach der derzeit geltenden Fassung des Paragraf 108 e Strafgesetzbuch nicht strafbar war.
Bislang bestraft diese Fassung nämlich nur, wenn durch käufliche Zuwendung parlamentarische Handlungen im engeren Sinne, also Abstimmungen oder Reden, hier im Plenum sozusagen gekauft werden sollen.
Das Ausnutzen von Kontakten durch Mandats ist bislang nicht um.

Sabrina:
[12:49] Also so richtig nachvollziehen kann ich diese Abgrenzung ehrlich gesagt nicht, weil für mich ist das irgendwie so, als wenn den ihre Insta Bio reinschreiben.
Bin hier privat unterwegs, also ist das totaler Quatsch. Du hast ein Mandat, damit hast du einfach qua Amt einen gewissen Einfluss.
Gewisse Kontakte und alles was du außerhalb deiner Wohnung machst, ist letztendlich Ausübung seines Mandats, So wie halt auch Polizeibeamtinnen außerhalb ihrer Dienstzeit eine Eingreifpflicht haben, wenn sie in der Öffentlichkeit irgendwas sehen.
Also die sind auch nie 100 % privat, wenn sie irgendwo unterwegs sind.
Aber gut, juristisch gibt es da wohl noch mal eine feine Differenzierung.
Das nehmen wir jetzt einfach mal zur Kenntnis. Und genau das soll jetzt behoben werden mit diesem neuen Paragraphen 108 ff, der hier ins Strafgesetzbuch reingeschrieben werden soll, der unterscheidet sich jetzt nicht großartig von dem 108 E, außer dass es hier nicht mehr heißt bei der Wahrnehmung des Mandats, sondern während des Mandats.
Und das ist dann wohl eben dieser kleine feine Unterschied zwischen Ich stimme ab, weil mich jemand dafür bezahlt hat. Oder ich nutze meine Kontakte, weil mich jemand dafür bezahlt hat. Haarspaltereien Wenn ihr mich fragt, aber meinetwegen, dann machen wir das halt so!
Die Regierungsfraktionen haben da auch durchaus die Unterstützung der Unionsfraktion.
Zumindest wird das Vorhaben von der Union nicht grundsätzlich abgelehnt.
Das hätte auch echt nicht gut ausgesehen.
Also die Union ist da durchaus aufgeschlossen und Volker Ullrich hat auch neben einem doch eher selbstkritischen Statement schon wirklich konstruktive Vorschläge gemacht.

Bundestag:
[14:12] Es sind schon die bedauerlichen Fälle auch aus den Reihen unserer Fraktion angesprochen worden. Das beschämt uns auch heute noch.
Aber die Union hat ganz konsequent.
Intern und innerhalb des Deutschen Bundestages dafür gesorgt, dass dieses Verhalten Konsequenzen hat.
Mehr noch Wir haben ein Kontrollsystem eingerichtet, auch innerhalb von unserer Fraktion, dass es nicht mehr vorkommen kann.
Der Kampf gegen Korruption gehört zu unserer DNA.
Der Vorschlag ist sicherlich eine Arbeits und Diskussionsgrundlage, aber er hat auch den einen oder anderen Mängel, den wir gemeinsam diskutieren müssen.
Und zwar Zum einen schreiben Sie Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil und wer das Wer ist, kommt erst danach.
Es wäre klüger, das wäre gleich aufzuzählen.
Der zweite Punkt ist aber, dass Sie schreiben während seines Mandats zur Wahrnehmung Da muss präziser geregelt werden, um was es sich handelt, ist, während jetzt zeitlich oder ist, während auf bestimmte Tätigkeiten erstreckt.

Sabrina:
[15:17] Der Kampf gegen Korruption gehört zu unserer DNA. Ich glaube, das Zitat werde ich irgendwann noch mal brauchen.
Ansonsten wenig Dissens, konstruktive Vorschläge. Ich mag das ja, wenn eine Debatte auch wirklich konstruktiv stattfindet und Vorhaben nicht nur fundamental abgelehnt werden. Ja, Herr Merz, ich meine Sie.

[15:31] Ich weiß auch, dass die üblichen Organisationen, die sich mit diesen Themen beschäftigen, also so LobbyControl, Transparency International und so, dass die sich auch schon vorsichtig positiv geäußert haben, Sie haben das, glaube ich, noch nicht komplett durchgearbeitet.
Es ist auch relativ kurzfristig jetzt erst eingebracht worden, aber das klang bisher schon mal gar nicht schlecht.
Insofern freue ich mich da auf die weiteren Beratungen und freue mich auf die Anhörung und auf die detaillierten Stellungnahmen dazu und werde auf jeden Fall weiter berichten, wenn es dann in die Abstimmung gegangen ist.
Mich hätte ja auch noch mal interessiert, was Gero Hocker zu diesem Gesetz zu sagen hatte.
Gero Hocker ist Mitglied der FDP Fraktion und kommt aus meinem Wahlkreis.
Deswegen hat mich das persönlich interessiert und er war vor kurzem Gegenstand eines Artikels im Spiegel.
Da ging es darum, dass Herr Hocker sich wiederholt an das Landwirtschaftsministerium gewandt hat, um dort beispielsweise Vorschläge zur Verteilung bestimmter Gelder an die Fischerei zu machen.
Das tat er zwar auf dem Briefpapier des Bundestags, aber er tat es in seiner Rolle als Vorsitzender eines Fischereiverbands.
Und zwar auch ein Fischereiverband, der nicht mal im Lobbyregister des Bundestags steht, weil sie laut eigener Aussage ein Arbeitgeberverband wären und davon ausgenommen sind.
Erinnert mich sehr stark an diese Amthor Geschichte. Das hatte gewisse Ähnlichkeiten.
Deswegen würde mich mal sehr interessieren, was Herr Hocker jetzt von diesem Gesetzesvorhaben hält und ob er seine Tätigkeit als Vorsitzender dieses Fischereiverbandes davon irgendwie tangiert sieht.
Ich glaube, ich frag ihn das mal bei Abgeordnetenwatch. Ich werde berichten.

Bundestag:
[16:52] Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte Römisch eins Buchstabe A und B.

TOP 2 Haushalt 2024


[16:57] Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024.

Sabrina:
[17:06] Habemus Haushalt. Also fast. Zumindest größtenteils.
Also der größte Teil des Haushalts 24 kann jetzt in Kraft treten.
Welcher Teil nicht, erkläre ich am Ende noch mal, Wir hatten ja in den letzten Folgen schon sehr viel über diesen Haushalt gesprochen, wie er zustande kam und dann wieder eingerissen wurde.
Und dabei sind ja so einige Punkte aufgetaucht, bei denen ich gesagt hatte, dass ich da noch mal genauer hinschauen möchte, Wenn das ganze Thema dann durch ist. Und das ist genau der Plan für heute.

[17:32] Denn so Haushaltsberatung, das ist schon immer echt viel Aktion.
Also das hält dann den gesamten Bundestag und alle Ausschüsse doch mehrere Wochen in Aufruhr.

[17:40] Also generell jetzt nicht nur aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils in diesem Fall, sondern das ist immer so und der ursprüngliche Haushaltsplan wird in der parlamentarischen Beratung auch praktisch immer noch mal deutlich verändert.
Also das ist bei weitem nicht so, dass die Bundesregierung den vorlegt und der Bundestag nickt den nur ab, wie das ja leider bei vielen anderen Gesetzen so ist.
Bei den Haushaltsberatungen im Parlament, da geht wirklich was ab.
Das heißt für uns, es lohnt sich durchaus, wenn ihr den ersten Haushaltsplan seht oder von Kürzungen irgendwie in den Medien hört.
Es lohnt sich absolut, da mal zu gucken, wer da so im Haushaltsausschuss sitzt.
Schauen, ob vielleicht jemand aus eurem Wahlkreis dabei ist oder jemand, zu dem ihr irgendeinen Bezug aufbauen könnt und denen dann einfach mal eure konkreten Verbesserungsvorschläge zu schicken.
Also da geht wirklich was. Und ich denke, wir dürfen dieses Feld nicht allein den Lobbyisten überlassen.
Für diesen Haushalt ist es jetzt natürlich zu spät, aber nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt und der für 25 wird definitiv nicht einfacher.
So viel steht jetzt schon fest. So, welche offenen Themen hatten wir denn da jetzt noch?
In Folge 25 haben wir über die damals schon geplanten Kürzungen gesprochen, also damals im Sinne von vergangenen September.
Da waren schon Kürzungen geplant im Innenministerium von Nancy Faeser, und zwar im Bereich der Bundeszentrale für politische Bildung und im Bereich Katastrophenschutz und THW, also Technisches Hilfswerk.
Das wurde schon im September sehr stark kritisiert. Innenministerin Faeser und Jamila Schäfer von den Grünen haben jetzt in der letzten Beratung versucht, uns davon zu überzeugen, dass wir uns da überhaupt keine Sorgen machen müssen.

Bundestag:
[19:06] Weitere gute Signale setzt dieser Haushalt bei der Digitalisierung und beim Bevölkerungsschutz.
Das Technische Hilfswerk, Herr Bury, das ist mir schon wichtig hier zu erwähnen, hat bei den jüngsten Hochwasserlagen unverzichtbare, großartige Arbeit geleistet.
Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bedanken.
Das THW macht unseren Staat stärker und die Parlamentarier haben das THW gerade in den letzten zwei Jahren sehr stark gestärkt.
Dafür mein herzlicher Dank auch als zuständige Ministerin.
Außerdem unterstützen wir die Verwaltungsdigitalisierung und die Gesetzgebung und den Bundesclient. Und auch das stärkt die Resilienz unserer Demokratie.
Apropos Resilienz Wir haben auch deshalb noch einmal die Kürzung bei der politischen Bildung, die erst vorgesehen waren, fast vollständig zurückgenommen.
Und gleichzeitig starten wir aber auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung einen Reformprozess.
Denn wir sehen ja, dass in diesen Zeiten im Kampf gegen Desinformation und antidemokratischer Stimmungsmache im Netz zum Beispiel durch putinfreundliche TelegramChannel da auch noch viel mehr im digitalen Raum.

Sabrina:
[20:10] Okay, das Statement von Nancy Faeser war glaube ich so das Äquivalent zu klatschend auf dem Balkon stehen Zu dem Redebeitrag von Frau Schäfer.
Also fast vollständig zurückgenommen ist auch nur so die halbe Wahrheit.
Ja, die Kürzungen sind jetzt statt rund 20 Millionen nur noch gut 600.000 €.

[20:28] Es ist aber immer noch das geringste Budget für die Bundeszentrale für politische Bildung seit mindestens 2021.
Wir haben zwar eine Erhöhung der Mittel bei der Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus.
Damit sind wir jetzt aber wieder nur auf dem Stand von 2022.
Im Personalplan wurden trotzdem insgesamt elf Stellen gekürzt und auch bei allen Ausgaben für Ausstattung im weitesten Sinne, also Software, Geräte, Bürobedarf, Dinge, die man halt irgendwie zum Arbeiten braucht, haben wir deutliche Kürzungen von insgesamt fast 3 Millionen.
Die Kürzungen beim Technischen Hilfswerk sind ein bisschen zurückgenommen worden.
Das sind jetzt 15 Millionen mehr als ursprünglich geplant und auch das ist trotzdem weniger als in den letzten Jahren.
Und hier muss man wirklich gut hingucken, wo diese Reduzierung der Kürzung denn überhaupt hingeht.
Das meiste dieser 15 Millionen geht für Mieten und Pachten drauf.
1 Million mehr als geplant wird jetzt für Aus und Fortbildung zur Verfügung stehen und dann noch mal 6 Millionen für Einsätze bei Katastrophen und Unglücksfällen.
Was natürlich auch ein bisschen Quatsch ist.
Also weil überleg mal, wenn es tatsächlich einen größeren Einsatz gibt oder so, die fahren ja nicht nach Hause, weil das Budget alle ist, sondern die machen den Einsatz natürlich einfach zu Ende und dann wird einfach im Nachhinein der Etat erhöht.

[21:45] Also du weißt halt vorher eigentlich gar nicht, wie viel Geld du in dem Jahr tatsächlich für Einsätze brauchst.
Der Posten ist so ein bisschen so, ja okay. Abgesehen davon bleiben die Kürzungen aber tatsächlich erhalten.
Wir haben -20 Millionen für alles, was so Ausstattung betrifft und zum Beispiel noch 10 Millionen weniger für den Erwerb von Fahrzeugen. Ein ähnliches Bild haben wir beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, also Bbk.
Hier gibt es zwar auch gut 6 Millionen mehr als ursprünglich geplant, aber auch das ist weniger als in den Vorjahren.
Auch hier gibt es die größte Kürzung wieder im Bereich Beschaffung neuer IT, also auch beim Bbk kann man so grundsätzlich sagen, dass einfach die Beschaffung und die Instandhaltung von Ausstattung mit deutlich weniger Geld auskommen muss als in den letzten Jahren.
Also die Aussage in der Ausstattung des THW und des Bbk wurde im Vergleich zu den Vorjahren gekürzt ist korrekt und bleibt auch korrekt.
Es heißt dann als Argument immer gerne so ja, das waren ja auch die Krisenjahre, das war ja auch Korona und Tal und Krieg und das alles.
Da war die Schuldenbremse ausgesetzt und deswegen kann man das ja gar nicht vergleichen. Man müsste das ja viel mehr mit 2019 vergleichen, dem letzten Jahr, an dem wir keine Krise hatten. Also genau wie jetzt.
Also erstens ja, genau. Und zweitens 2019 ist fünf Jahre her.
Seit 2019 hatten wir insgesamt 16,4 % Inflation. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen, 2019 mit 2007 zu vergleichen. Das ist ungefähr die gleiche Größenordnung. Also das ist totaler Quatsch. Und das 2024 kein Krisenjahr wird, das wissen wir noch nicht.
Christian Lindner hat auch Anfang 23 noch geglaubt, er würde auf gar keinen Fall die Schuldenbremse aussetzen. Und jetzt?

[23:13] Ja, also ich denke, der Drops ist noch nicht gelutscht.

[23:16] Wir haben hier jetzt aber schon so ein generelles Muster sehen können.
Wenn sich die Bundesregierung jetzt dafür lobt, dass sie irgendwem so und so viel mehr Geld gibt, dann ist das immer mehr im Vergleich zum ursprünglichen Plan aus dem August nicht mehr als in den Vorjahren.
Das ist wirklich ein roter Faden, der sich hier durch die zweite Beratung zieht.
Also mit relativen Angaben muss man immer sehr, sehr vorsichtig sein.
Einzelne Abgeordnete haben das aber durchaus präzise aufgeschlüsselt, wie zum Beispiel Sebastian Schäfer von den Grünen.

Bundestag:
[23:44] Im Klima und Transformationsfonds stehen dem BMUV im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz Mittel von rund 3,5 Milliarden € von 2024 bis einschließlich 2027 zur Verfügung.
Das stellt eine deutliche Kürzungen im Vergleich zum Regierungsentwurf dar.
Da müssen wir ehrlich sein.
Diese Kürzung ist bedingt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November und die Löschung von 60 Milliarden € im KTF.
Gerade angesichts der Klima und Biodiversitätskrise, in der wir stecken, ist das schmerzhaft.
Mittel und langfristig auch ökonomisch.
Auch die Kürzungen beim MeeresNaturschutz schmerzt.

Sabrina:
[24:29] Um jetzt zu verstehen, was mit diesem KTF, also dem Klima und Transformationsfonds passiert ist, muss man leider schon wieder drei Dokumente nebeneinander legen und zwei davon sind über 3000 Seiten lang.
Ich habe euch mal eine Excel Tabelle gemacht, also eigentlich habe ich die für mich gemacht, um überhaupt zu verstehen worum es geht.
Aber wenn ich sie schon mal habe, kann ich sie auch online stellen.
Denn hier muss man nämlich unterscheiden, wie viel sich jetzt im Vergleich zum Vorjahr ändert, also im Vergleich zu 23 und wie viel sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus August verändert hat.
Da ist nämlich ein gewaltiger Unterschied. Denn im August Entwurf war geplant, die Ausgaben aus dem KTF um 21,5 Milliarden zu erhöhen.
Jetzt werden sie nur noch um 13 Milliarden erhöht. Also die Erhöhung wurde um 8,5 Milliarden gekürzt.
Beispiel Es war im August Entwurf noch geplant, dass 4 Milliarden € für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt werden sollen.
Das wurde aus dem endgültigen Beschluss wieder gestrichen. Die Deutsche Bahn hat auch schon gemeldet, dass sie jetzt erst mal alle Neubauprojekte auf Eis legen und neu überprüfen wird. Ich denke mal, damit verschiebt sich der Deutschland Takt auf Sternzeit 1277 0,1.

[25:31] Dieses Kürzungsschicksal teilen auch die geplanten Finanzhilfen für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Dafür sollten eigentlich 100 Millionen € im KTF eingeplant werden, laut dem Augustentwurf.

[25:43] Aber auch die wurden wieder gestrichen. Das soll laut der Pressemitteilung des Bauministeriums dadurch ersetzt werden, dass bei der Aufteilung der Umsatzsteuer mehr an die Länder abgegeben wird.
Das Gesetz dazu ist aber noch nicht fertig. Die Kommunen hängen also jetzt erst mal noch weiter in der Luft.
Abgesehen davon finden wir die größten Kürzungen im Vergleich zum August Entwurf bei der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich und bei den Zuschüssen zur Entlastung beim Strompreis.
Der größte Verlierer im Vergleich zum Vorjahr, also zu 23, ist die Umweltprämie für Elektroautos und die Förderung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie.
Freunde des Wasserstoffs können aber aufatmen. Denn insgesamt wurde bei diesen Projekten mit dem finalen Beschluss nicht nur mehr als im August Entwurf bereitgestellt, sondern rund 1,3 Milliarden mehr als in 2023.
Wie viel sich da allerdings noch ändert durch diese ganze Geschichte, gerade im Verkehrsministerium mit diesem Schmu bezüglich der Wasserstoffgeschichten, weiß ich noch nicht, ist auch noch nicht in Gesetzesform in irgendeiner Form angekommen.
Zum KTF insgesamt muss man dann auch noch dringend dazu sagen, dass das Finanzierungsproblem eigentlich auch noch gar nicht gelöst ist, sondern nur verschoben wurde.
Denn die Mittel, um diese die geplante Reduzierung sozusagen in Grenzen zu halten, kommen im Wesentlichen aus einer Rücklage, die es da noch gab.
Die wird jetzt allerdings mit diesem Jahr aufgebraucht sein.
Und damit verschiebt sich diese ganze Thematik und die Debatte darüber in die Haushaltsverhandlungen für 2025.

[27:10] Ein letztes Thema, das ich noch mal aufgreifen möchte, um hier den Sack zuzumachen, ist das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz, das sich in der letzten Folge schon mal auseinandergenommen habe.
Hier hat der Ausschuss noch einige Änderungen eingebaut und dazu hören wir einmal Katrin Michel von der SPD.

Bundestag:
[27:23] Mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz haben wir erreicht, dass die Bundesagentur für Arbeit gewährte Zuschüsse nicht an den Bund zurückzahlen muss.
Sie war während der Krise mit dem Instrument des Kurzarbeitergeldes eine enorm wichtige Brücke.
Nur so konnten wir unseren Arbeitsmarkt nachhaltig stabilisieren und eine hohe Arbeitslosigkeit vermeiden.

Sabrina:
[27:44] Diese Rückzahlung des Darlehens war der größte Posten in diesem Finanzierungsgesetz.
Es ging da um 1,5 Milliarden. Auch die sollen jetzt stattdessen aus der Rücklage genommen werden. Ist auch das ist so ein roter Faden, den man an mehreren Stellen findet.
Eine weitere Änderung betrifft die Wiedereinführung der Komplettstreichung beim Bürgergeld, also die Möglichkeit, das Bürgergeld bei sogenannter Totalverweigerung komplett streichen zu können.
Diese Regelung wurde jetzt mit einem Ablaufdatum versehen. Also das gilt jetzt erst einmal nur für zwei Jahre, dann ist sie automatisch deaktiviert und muss aktiv wieder verlängert werden, wenn man das behalten möchte.
Inkrafttreten konnte dieses Gesetz übrigens noch nicht, denn der Bundesrat hat sich geweigert, das für die Februarsitzung noch mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Das heißt, darüber wird erst am 22. März im Bundesrat entschieden.
Der Bundesrat sagt, die Bundesregierung hätte es einfach zu kurzfristig eingereicht und konnte deswegen nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden.
Böse Zungen behaupten, der Bundesrat hätte das Gesetz quasi als Geisel genommen, um Verhandlungsmasse bei den Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz zu haben.
Wir wissen es nicht. Wir dürfen also weiter gespannt bleiben, ob die Änderungen aus dem Gesetz tatsächlich dann so kommen oder nicht.
Also so ganz vom Tisch ist der Haushalt 24 leider immer noch nicht.
Und wenn das so weiter geht, dann wird das einfach fließend in die Verhandlung über den Haushalt 25 übergehen.

TOP 3 Onlinezugangsgesetz 2.0


Bundestag:
[28:59] Ich rufe auf den Zusatzpunkt 19, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung.

Sabrina:
[29:12] Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, über das wir hier schon mal gesprochen haben. Über ein Jahr hat es jetzt gedauert, bis das Onlinezugangsgesetz 2:00 null verabschiedet werden konnte.
Am 20. Januar 2023 wurde der erste Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht. Im August ist es dann in den Bundestag eingegangen und diese Woche, am Freitag, wurde dann endlich darüber abgestimmt.
Die Regierungsfraktionen sind natürlich der Meinung Was lange währt, wird endlich gut. Und mindestens Volker Kauder von der FDP ist komplett begeistert.

Bundestag:
[29:43] Ich bin ja auch ein Norddeutscher und man sieht mir meine Freude nicht unbedingt an, aber ich freue mich richtig.
Ich kann es gar nicht anders sagen. Ich freue mich richtig. Das ist das.
Das ist das beste Gesetz in den letzten 30 Jahren, was die Digitalisierung der Verwaltung angeht.
Miss Balkan sagte eben einen Meilenstein. Ja, Physiker sagen.
Reden wir von Quantensprüngen. Die sind aber sehr klein. Das wollen wir nicht.
Es ist mehr als ein Meilenstein. Also ich freue mich richtig.

Sabrina:
[30:14] Wir hatten hier über dieses Gesetz schon mal in Folge 26 sehr ausführlich gesprochen und uns da den ersten Entwurf angesehen.
Deswegen möchte ich heute nur noch mal reinschauen, was sich denn jetzt im Zuge der Ausschussberatung hier verändert hat. Das ist nämlich tatsächlich eine ganze Menge. Und es wurde auch tatsächlich Kritik aus den Stellungnahmen und aus der Anhörung aufgenommen und in der finalen Version korrigiert.
Naja, oder sagen wir, es wurde versucht, es zu korrigieren. Ein zentraler Fehler des ersten Entwurfs, den ich auch in der Folge 26 bemängelt hatte, ist, dass der Part zu der Definition von Standards und Schnittstellen noch sehr, sehr unkonkret und schwammig gehalten war.
Das war auch ein großer Kritikpunkt in den Stellungnahmen und in der Anhörung, denn das ist einfach die zentrale Schwachstelle der Verwaltungsdigitalisierung, dass es keine Standardisierung gibt und dass jede Kommune, jede Behörde im Grunde ihr eigenes Ding machen muss, ihr eigenes Softwareauswahlverfahren, ihr eigenes Implementierungsverfahren und ihre eigenen Prozesse entwickeln muss.
Das frisst einfach wahnsinnig viel Zeit und ist super ineffizient.
Da hat sich jetzt in der finalen Version tatsächlich ein bisschen was getan.
Es gibt jetzt einen neu formulierten Paragraphen sechs, der kümmert sich um Standards und Verordnungsermächtigung.
Und der legt fest, dass das Bundesinnenministerium bis Ende 2026 Standards festgelegt haben soll, und zwar in Bezug auf Architekturvorgaben, Prozessmodelle, Datenformate, Schnittstellenbeschreibung und solche Dinge.
Das ist ein Schritt, den man eigentlich ganz am Anfang macht, weil es jetzt sicher für einige Behörden und Ämter heißen wird, dass sie möglicherweise eine Software haben, die diese Standards nicht erfüllt und sie sie dann austauschen müssen. Aber okay, besser spät als nie.

[31:43] Für die Zukunft kann das aber den Verwaltungen viel Arbeit abnehmen.
Deswegen ist das in meinen Augen wirklich ein wichtiger Punkt und ich finde es gut, dass das noch mal ausdefiniert wurde. Es gibt da aber eine wichtige Einschränkung, wie Anke Domscheit Berg von den Linken erläutert.

Bundestag:
[31:56] Verbindliche Standards sind eine wesentliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Behörden und kommen leider erst in zwei Jahren und auch nur für Leistungen des Bundes.
Der Rechtsanspruch auf digitale Dienste kommt sogar erst in vier Jahren auch nur für Dienstleistungen des Bundes und nach Buchstaben des Gesetzes auch nur für den Onlinezugang, also das digitale Einreichen von Anträgen.
Aber immerhin Alle 115 Dienstleistungen des Bundes sollen in fünf Jahren Ende zu Ende digitalisiert sein, also schon 2029.
Zwölf Jahre nachdem das erste Onlinezugangsgesetz in Kraft trat.
Das meine ich mit zu wenig ehrgeizig.

Sabrina:
[32:36] Dazu muss man jetzt auch noch wissen, dass die wenigsten Behörden Dinge, die wir Normalmenschen so im Alltag machen, Bundesleistungen sind.
Frau Domscheit Berg sagte es 115.
Dienstleistungen von den insgesamt 575, die insgesamt digitalisiert werden sollen, also viele der Leistungen, mit denen jeder und jede von uns einigermaßen regelmäßig zu tun hat.
So Wohnung ummelden, Auto ummelden, Reisepass beantragen das sind alles Leistungen, für deren Umsetzung Länder und Kommunen zuständig sind.
Das sind keine Bundesleistungen in diesem Sinne also für die gilt diese Standardisierung weiterhin nicht.
Außerdem greift diese verpflichtende Ende zu Ende.
Digitalisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre auch nur für Unternehmensdienstleistungen.
Das ist in dem Gesetz der Paragraph eins A und da ist das noch mal eingeschränkt auf juristische Personen.
Ende zu Ende. Digitalisierung heißt, dass ein Vorgang wirklich vom Antrag bis zur kompletten Abarbeitung digital durchläuft.
Also nicht, dass dann zwischendurch doch noch mal irgendjemand in einem Amt das Ganze ausdrucken und irgendwo anders abtippen muss und auch mit diesem Rechtsanspruch, den Frau Domscheit Berg da erwähnt hat, ist das auch so eine Sache.
Das wurde auch in diesem Paragrafen eins a noch mal angefügt.
Da heißt es, dass Nutzer einen Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes haben. Allerdings sind Schadensersatzansprüche und Entschädigungsansprüche ausgeschlossen.
Und das ist ja schon fast eine philosophische Frage. Wenn ein Rechtsanspruch Umfeld im Wald und es ist niemand da, der ihn einklagen kann.

[34:03] Gibt es dann wirklich einen Rechtsanspruch?
Philipp Amthor fand diesen Punkt auch eher suboptimal.

Bundestag:
[34:08] Ich habe gesagt, es ist zu wenig. Es ist vor allem nicht verbindlich genug.
Sie haben beim Thema Haushaltsmittel das Onlinezugangsgesetz nicht hinreichend hinterlegt. Ihre Umsetzungsfristen sind ein Witz und der Rechtsanspruch?
Er ist in dieser Fügung sogar der Oberwitz. Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Verbindlichkeit, Das ist Ihrem Gesetz nicht zu.

Sabrina:
[34:30] Was auch weiterhin fehlt, also jetzt abseits des Onlinezugangsgesetzes, ist die sogenannte Registermodernisierung.
Das ist ein weiteres Vorhaben, das noch offen ist und heißt nichts anderes, als dass die ganzen verschiedenen Register der Ämter und Behörden harmonisiert werden sollen.
Momentan ist es ja so, dass im Prinzip jede Behörde, jede Kommune, jedes Land, die Bundesämter alle ihre eigenen Register haben und wir Bürgerinnen uns immer wundern.
Ja, wieso muss ich denn jetzt alles schon wieder komplett hier angeben?
Das Finanzamt hat meine Daten, das Meldeamt hat diese Daten.
Warum können die das nicht einfach untereinander austauschen?
Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Datenmodelle von denen nicht überein passen und dass die nicht in der Lage sind, diese Daten zusammenzuführen.
Und bevor das nicht passiert, werden wir auch keine wirklich glatte, flüssige Digitalisierung in der Verwaltung haben.
Das heißt, die Registermodernisierung muss jetzt definitiv hier der nächste Schritt sein, denn das Onlinezugangsgesetz kümmert sich sozusagen nur um die Bürgerseite oder zu unserer Seite hin um das um das Frontend, um sozusagen.

[35:27] Das heißt, wir kriegen jetzt zwar ein zentrales Bürgerkonto über das wir unsere ganzen Behördenvorgänge irgendwie abwickeln können. Im Hintergrund ist aber immer noch das totale Chaos.
Und das wird halt weiterhin dazu führen, dass in den Behördensachen per Hand gemacht werden müssen, Sachen abgetippt werden müssen und der ganze Vorgang einfach trotzdem lange dauert.
Die Beschleunigung und die Vereinfachung, damit auch letztendlich die Einsparungen, also Zeitersparnis und Kosteneinsparung. Die findet erst statt, wenn es auch eine Registermodernisierung gibt. Das hängt einfach sehr eng zusammen.
Ich will jetzt aber auch nicht alles schlecht reden. Wir wissen, Politik ist eine stetige Folge von Trippelschritten. Es bleibt dabei, dass es ein Bürgerkonto geben wird, mit dem wir uns dann in den verschiedenen Behördenportalen anmelden können und diese Behördengänge abwickeln können.
Ich denke, das macht die Nutzung für uns alle schon mal sehr viel einfacher.

[36:14] Was mit den Änderungen jetzt auch eingeführt wurde, ist ein enges Monitoring, das jetzt alle drei Jahre mal berichten soll, wie denn der Umsetzungsstand ist und auch die Nutzung von Open Source Software, also quelloffene Software und Standards, die eben nicht Betriebsgeheimnis von irgendeinem Unternehmen sind, wird zumindest wieder auf Bundesebene auch noch mal deutlich gestärkt.
Also es sind schon Dinge passiert. Ein Thema ist wohl auch noch Datenschutz und IT Sicherheit. Da verlinke ich euch noch mal einen Artikel von netzpolitik.org.
Der sieht eine besondere Schwäche, vor allem bei dem sogenannten Datenschutzcockpit.
Dieses Datenschutzcockpit soll Teil des Bürgerkontos sein.
Das soll eine eine Übersicht sein, in der man dann schauen kann, welche Behörden welche Daten abgefragt haben.
Das hat dann aber auch zur Folge, dass alle diese Daten zentral auch an einer Stelle einsichtig sind.
Und das bietet dann natürlich einen Anreiz für potenzielle Angreifer, weil da eben so viele interessante Daten liegen.
Das heißt, die Ansprüche an die IT Sicherheit muss dann natürlich auch sehr viel höher sein.
Das sehen verschiedene Stellen da noch nicht gegeben. Also auch da gibt es wohl noch Nachbesserungsbedarf.
Auf der anderen Seite finde ich es aber gut, dass es dieses Datenschutzcockpit dann gibt und man wirklich einsehen kann okay, jetzt hat hier das Finanzamt irgendwelche Daten abgefragt und solche Dinge.
So eine Möglichkeit sollte da auf jeden Fall gegeben sein, wenn es denn anständig gesichert ist. Ist halt immer so eine Abwägungssache. Also insgesamt können wir, glaube ich, festhalten, was lange währt, wird endlich mittelmäßig.
Aber wenigstens haben wir es verabschiedet. Und ziemlich genau dasselbe können wir auch über das nächste Gesetz sagen.

Bundestag:
[37:39] Ich rufe nun auf die Zusatzpunkte 20 a und 20 b.

TOP 4 Cannabisgesetz


[37:45] Die Beratung mehrerer Vorlagen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis.

Sabrina:
[37:51] Auch über dieses Gesetz haben wir hier schon mal gesprochen, nämlich in Folge 27.
Da hatte ich euch vor allem dieses unfassbar bürokratische Konstrukt der sogenannten Anbauvereine aufgeschlüsselt. Und wie das dann alles funktionieren soll, mit welchen Auflagen die sich dann arrangieren müssen.
An diesem Konstrukt hat sich auch im Zuge der Ausschussberatung nicht wirklich was geändert.
Es wurden ein paar Sachen präzisiert, zum Beispiel bei der Frage, wie viel Abstand denn immer so zu Schulen und Jugendeinrichtungen eingehalten werden muss.
Da gibt es einen Grenzwert, der kommt an verschiedenen Stellen vor, zum Beispiel bei Konsum in der Öffentlichkeit. Da hieß es immer nichts, 200 Meter von Schulen entfernt und alle haben sich gefragt Ja, 200 Meter Luftlinie Wegstrecke vom ganzen Gebäude oder was?
Das wurde jetzt definiert. Es ist jetzt Sichtweite vom Eingangsbereich.
Also wenn du die Tür der Schule sehen kannst, bist du zu nah dran.
Im Wesentlichen ist der Grundaufbau des Gesetzes und auch vor allem dieses ganze Konstrukt mit den Anbauvereinigungen und allem, was da so dranhängt, ziemlich genauso geblieben, wie ich das in der Folge 27 vorgestellt habe und deswegen möchte ich mich heute eher noch mal darauf konzentrieren, noch mal zu fragen Wie sinnvoll ist das eigentlich so insgesamt?
Und taugt dieses Gesetz dazu, die erklärten Ziele überhaupt zu erreichen?
Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach sind das nämlich Folgende.

Bundestag:
[39:06] Wir beschließen heute ein sehr wichtiges Gesetz, mit dem wir unsere Cannabiskontrollpolitik grundsätzlich verändern.
Wir verfolgen zwei Ziele. Das erste Ziel ist es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen.
Das zweite Ziel ist ein besserer Kinder und Jugendschutz.
Wir klären auf über die Gefahren von Cannabis, insbesondere für das wachsende Gehirn für Kinder und Jugendliche unter 25-jährige.
Und wir erhöhen das Strafmaß für diejenigen, die bandenmäßig an Kinder und Jugendliche verkaufen, auf mindestens zwei Jahre.
In dieser Kombination gehen wir die Probleme gemeinsam an Wir stecken nicht in den Kopf, in den Sand.
Wir lassen Kinder und Jugendliche junge Leute nicht allein.
Ich werde immer wieder gefragt Weshalb diese großen Mengen? Weshalb drei Pflanzen?
Ist das nicht viel zu viel oder 50 Gramm pro Monat? Ist das nicht viel zu viel?
Das Ganze kann nur funktionieren, wenn wir auch ein Angebot gegen den Schwarzmarkt setzen können und keine Scheinlösungen machen.
Wir dürfen nicht legalisieren, ohne dass wir auch den Anbau über Anbau, Vereine und Eigenbedarf anbau, dass wir das herstellen, Denn sonst haben wir das gemacht, was in Holland nicht geklappt hat wie legalisieren und behalten den Schwarzmarkt.
Das wäre die schlechteste Kombination, die wir machen könnten.

Sabrina:
[40:31] Fangen wir doch mal mit dem Schwarzmarkt an und versuchen uns da mal kurz reinzuversetzen.
Es wird jetzt mit diesem Gesetz mehrere Möglichkeit geben, Cannabis legal anzubauen und zu konsumieren. Das ist einmal der Anbau von bis zu drei Pflanzen privat bei dir zu Hause.
Es ist auch der Besitz und der Konsum einer kleinen Menge erlaubt.
Da wurde in den Ausschussberatungen auch die Grenze noch ein bisschen erhöht.
Zu Hause darfst du, wenn du über 18 bist, bis zu 50 Gramm vorrätig haben.
Draußen darfst du bis zu 25 Gramm mit dir rumtragen.
Da gibt es allerdings, ich nenne es mal einen Toleranzbereich, denn strafbar ist es in der finalen Version erst ab 60 Gramm zu Hause bzw 30 Gramm unterwegs. Dazwischen ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.
Also man darf eine gewisse kleine Menge haben. Wobei ich weiß eigentlich gar nicht, ob das klein ist.

[41:16] Keine Ahnung wie weit man damit kommt. Egal, aber das ist legal, das kann man anbauen, das kann man konsumieren, das kann man haben.
Möchte man mehr anbauen als diese Menge, dann besteht die Möglichkeit, das im Rahmen eines Anbauvereins zu tun.
Das ist, wie gesagt, ein herrlich bürokratisches Konstrukt in Form eines eingetragenen Vereins, der auf einer klar definierten, eingezäunten Fläche Cannabispflanzen anbauen darf, dabei eine ganze Bandbreite von Auflagen erfüllen muss.
Sie müssen einen Präventionsbeauftragten haben, Sie müssen Berichtspflichten erfüllen, Sie müssen regelmäßig ihre Genehmigung erneuern.
Die Fläche muss gegen Einsicht geschützt sein, muss bestimmten Kriterien entsprechen.
Alle Mitglieder müssen regelmäßig beim Anbau helfen und müssen sich da irgendwie blicken lassen.
Es ist auch nicht möglich, die Ernte dann zu verschicken oder so, man kann sie nur direkt dort abholen.
Man darf sie aber auch weiterhin nicht innerhalb der Räumlichkeiten der Anbauvereine konsumieren, warum auch immer.
So, und jetzt lasst uns mal nachdenken, wenn wir davon ausgehen.
Und das ist ja auch das, was die Wissenschaft sagt, was Herr Lauterbach auch in seinem Statement sagte, dass Verbote und hohe Strafen auf dem Schwarzmarkt keinen nennenswerten Effekt haben, sondern man einen Schwarzmarkt nur ernsthaft eindämmen kann.
Indem ich die Nachfrage woanders hin lenke. Das heißt, ich muss den Konsumentinnen die Möglichkeit geben, das in einem.

[42:27] Definierten gewünschten Rahmen konsumieren zu können, um jetzt den Schwarzmarkt tatsächlich zu bekämpfen, muss ich also allen, die ein Interesse haben, Cannabis zu konsumieren, sozusagen den Anreiz nehmen, sich das auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen.
Also die Hürde für den gewünschten Weg muss niedriger sein, als sich das einfach weiter am Eck oder am Kotti oder wie auch immer das in deiner Stadt heißt, zu besorgen.
Und weiß ich nicht, weiß ich nicht.

[42:54] Also okay, wenn du jetzt regelmäßiger Konsument regelmäßige Konsumentin bist und du sagst okay, drei Pflanzen stelle ich mir hier hin, passt für mich, reicht für mich läuft.
Also ich weiß auch nicht, wie schwierig das ist, Cannabispflanzen anzubauen, also wie pflegeintensiv die sind.
Bei mir würden die nicht überleben, das ist schon mal klar, weil bei mir überlebt sowieso nicht so viel.
Ich habe einen Ficus, der überlebt jetzt schon deutlich über zehn Jahre.
Ich weiß selber nicht, wie das geklappt hat, aber anyway, es gibt sicher Menschen, die haben da ein Händchen für.
Für die ist das eine Option. Für andere Menschen ist vielleicht auch dieser Anbauverein eine Option, weil die denken auch Bürokratie fand ich schon immer super. Ich habe auch schon immer Bock, Kassenwart zu werden oder Präventionsbeauftragter und regelmäßig diese Schulungen zu machen. Das wird sich ja auch geben.
Jetzt denken wir aber noch mal zum Beispiel an Gelegenheitskonsumentinnen.
Für die ist doch nichts davon wirklich eine Option.
Ich meine, du trittst ja nicht in den Verein ein, für keine Ahnung.
20 € Mitgliedsbeitrag im Monat, weil du zweimal im Jahr eine Sport Zigarette rauchen willst. Das ist ja Quatsch. Das macht doch kein Mensch.
Und dafür pflanze ich ja auch nicht meine eigene Pflanze, oder?
Und jetzt noch mal in so einer Situation, wo ja vielleicht der nächste bekannte Händler nur zwei U Bahn Stationen entfernt ist.
Die Fläche, wo ich was anbauen kann. Da muss ich aber schon wieder mit der S Bahn ganz weit rausfahren und dann muss ich ja auch erst mal die Leute zusammenkriegen.
Man braucht ja sieben, um einen Verein zu gründen. Einer davon muss Bock haben, Präventionsbeauftragter zu werden.
Und dann muss man noch eine Fläche finden, wo man das tatsächlich anbauen kann.
Ich weiß nicht, wie viele geeignete Flächen, ich sage mal, in Berlin Neukölln gibt oder in im Viertel in Bremen.
Also die praktische Umsetzung sehe ich da irgendwie nicht. Und damit bin ich auch nicht alleine.

Bundestag:
[44:21] Denn natürlich legen sie die Hürden zu hoch für Cannabisclubs.
Genau durch diese hohen Hürden wird der Schwarzmarkt weiterhin eine Rolle spielen.
Natürlich öffnen die ganzen Regeln beim Besitz, beim Anbau, bei der Entfernung jeder Kontrolle Tür und Tor.
Das wird die Menschen weiter drangsalieren und das wird natürlich auch die Polizei überlasten.

Sabrina:
[44:38] Ates Gürpinar von den Linken hat hier auch gleich die nächste Schwachstelle angesprochen. Denn wenn ich es nicht schaffe, auf der einen Seite die Hürde entsprechend niedrig zu machen, dann muss ich auf der anderen Seite eine Kontrolle einfügen.
Und da ist einfach die Frage wie Wie will ich denn kontrollieren, dass jemand bei sich zu Hause tatsächlich nur drei Pflanzen hat und nicht zehn?
Wie will ich denn kontrollieren, dass die Anbauvereine das nicht per Post an Nichtmitglieder verschicken?
Also einfach wie hat auch niemand eine Antwort drauf? Auch Karl Lauterbach hat in seiner Rede, als es um Kontrolle ging, einfach direkt mal schnell das Thema gewechselt.
Insofern also Bekämpfung des Schwarzmarkts.
Also ich denke, um hier wirklich einen Schwarzmarkt zu bekämpfen, mit dem Ziel, dass der weggeht.
Dafür hätte man es einfach auf die gleiche Stufe setzen müssen wie Alkohol.
Denn soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keinen nennenswerten Schwarzmarkt für Alkohol, weil man den halt überall kaufen kann. Und an den Verkaufsstellen wird kontrolliert, dass es theoretisch nur die bekommen, die es auch dürfen.
Und damit gehen wir fließend in das Thema Jugendschutz über.
Das hatte auch in der Bundestagsdebatte einen sehr großen Raum eingenommen und hatte auch unterhaltsame Momente, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

Bundestag:
[45:41] Im Rahmen meines Medizinstudiums hatte ich ein Blockpraktikum in der Psychiatrie in der Münchner Universitätsklinik.
Und ich habe damals in einer Abteilung gearbeitet, wo viele Menschen mit Psychosen und Schizophrenien behandelt worden sind.
Und die meisten dieser Menschen, die massiv betroffen waren, waren junge Menschen, die davor intensiv Cannabis konsumiert haben.
Und wenn man dort mit den Psychiatern spricht, dann sagen die einem ja.
Das liegt daran, dass Menschen, die noch keine voll abgeschlossene Hirnentwicklung haben und dass es oft bis zum 25. Lebensjahr der Fall durch den Cannabiskonsum massiv geschädigt werden.
Wenn Sie vom Jugendschutz sprechen und den Cannabis das Cannabis den Jugendlichen leichter zugänglich machen, dann ist das lächerlich.
Sie versündigen sich an der Jugend unseres Landes.
Und lieber Kollege Pilz, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der FDP Fraktion? Ja, natürlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Pilsinger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ich bin sehr froh, dass Sie auch als Experte auf die Gefahren von Cannabisk onsum hinweisen. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass ich etwas gefunden habe.
Einen Artikel aus der Münchner Abendzeitung, dessen Passage ich aus dem Wahlkampf 2017 gerne kurz zitieren würde.
Stephan Pilsinger, CSU Kandidat, hat sich für seinen Wahlkampf vom Giesinger Bräu ein eigenes Pils brauen lassen.
Der 30-jährige ist aber niemand, der der Gesundheit wegen zu allzu großem Verzicht raten würde. Man muss sich auch mal was gönnen, schließlich lebt man nur einmal.

Sabrina:
[47:08] Das ist jetzt natürlich sehr zugespitzt und fällt wohl eher in den Bereich der Satire.
Aber ich finde, es macht schon ganz gut klar, was so ein bisschen das argumentative Grundproblem in dieser Debatte ist. Denn natürlich hat Herr Pilsinger insofern recht, dass Cannabis gerade für Jugendliche durchaus schlimme gesundheitliche Folgen haben kann. Aber das gilt auch für Alkohol.
Und in diese Falle laufen sie eigentlich alle. Denn alle Argumente auf dieser gesundheitlichen Jugendschutz Ebene, die man gegen die Legalisierung von Cannabis haben kann, all diese Argumente gelten auch für Alkohol, und es macht einfach keinen Sinn, dass Alkohol an jeder Tanke verfügbar ist und für Cannabis so ein RiesenBorium aufgebaut wird oder es halt eben komplett verboten wird und du kriegst es einfach nicht logisch durchargumentiert, warum das so sein soll.
Und auch das ist nicht meine Meinung. Auch das ist wissenschaftlich belegt.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer, an die Herr Pilsinger ja hier mit seiner Anekdote gerne andocken möchte.
Auch die Psychotherapeutenkammer ist für die Legalisierung von Cannabis und dafür mehr über Suchtprävention insgesamt zu reden, wobei dann Cannabis, Alkohol und Tabak in einem Atemzug genannt werden.

[48:13] Es ist einfach nicht logisch durchargumentierbar, warum Cannabis kriminalisiert wird, dafür so ein Monster an Bürokratieapparat hochgezogen wird mit wahnsinnigem Kontrollaufwand für alle Beteiligten, von Polizei bis zu den zuständigen Behörden, während du gleichzeitig in manchen Situationen schon fast Alkohol trinken musst, um sozial akzeptiert zu werden.
Also das macht einfach keinen Sinn. Und solange wir dieses logische Dilemma nicht auflösen gesellschaftlich, solange wirst du auch keine glaubhafte Präventionspolitik hinbekommen.
Denn dich nimmt doch keiner ernst, wenn du da stehst, mit nem Bier in der Hand und anderen Leuten erzählen willst, wie gefährlich Cannabis ist.
Und das ist in meinen Augen einfach das Grundproblem in dieser ganzen Debatte, wenn es um die Gesundheitsgefahren und den Jugendschutz geht.
Dieses Gesetz ist jetzt möglicherweise ein erster wieder Trippelschritt in die Richtung, dieses Logikdilemma langsam aufzulösen.
Es kann jetzt wahrscheinlich wie angekündigt im April in Kraft treten, wenn der Bundesrat im März nicht noch dazwischengrätscht.

[49:08] In jedem Fall bin ich aber schon sehr gespannt darauf, wie sich das jetzt entwickeln wird, also wie viele Anbauvereine es dann tatsächlich geben wird und wie sich das in der Praxis tatsächlich ausgestaltet.
Ich werde das auf jeden Fall weiterhin interessiert verfolgen.
Bevor wir jetzt aber über alle weiteren Gesetze sprechen,

TOP 5 Personelle Veränderungen


[49:22] die in diesen beiden Sitzungswochen abgestimmt wurden, habe ich erst noch mal festgestellt, dass mein üblicher Block der personellen Veränderung diesmal so umfangreich ist, dass er sich quasi zum eigenen Thema qualifiziert hat.
Also machen wir jetzt erstmal das und sprechen, man könnte fast sagen, über die neue Zusammensetzung des Bundestags, die sich in den letzten Wochen ergeben hat.
Da war einiges los. Ich fange mal ganz harmlos an Die aktuellste Veränderung vom 14. Februar betrifft Christian Kühn von den Grünen. Der wurde jetzt Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und hat daher sein Bundestagsmandat niedergelegt.
In Hessen hat sich außerdem eine neue Landesregierung gebildet.
Das hat im Bundestag dazu geführt, dass vier Abgeordnete ihr Mandat niedergelegt haben, um in der hessischen Landesregierung ein Amt zu übernehmen.
Das ist einmal Timon Gremmels von der SPD. Der wird in Hessen der neue Minister für Wissenschaft und Kunst. Seine Nachfolge übernimmt seine Kollegin Nadine Ruf.

[50:14] Armin Schwarz von der CDU wird der neue Minister für Kultus, Bildung und Chancen und wird abgelöst von Bettina Margarete Wiesmann.
Ingmar Jung, ebenfalls von der CDU, geht als Landwirtschaftsminister in die hessische Landesregierung. Seine Nachfolge übernimmt Astrid Mannes.
Und zu guter Letzt haben wir Kaweh Mansoori von der SPD.
Der wird der neue Wissenschaftsminister, und für ihn rückt Martin Rabanus nach.
Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass drei Männer durch Frauen ersetzt werden, was den Frauenanteil im Bundestag wieder ein Stück weiter Richtung fifty fifty rückte. Ich muss demnächst echt mal ausrechnen, wie sich das jetzt in den letzten zwei Jahren verändert hat. Ich glaube, da hat sich ein bisschen was getan.

[50:50] Das nächste, was passiert ist, war natürlich die Anerkennung der beiden Gruppen, die aus der ehemaligen Linksfraktion hervorgegangen sind, nämlich die restlichen Linken und die neue Gruppe des BSF. Das Bündnis Sahra Wagenknecht.
Da hat jetzt der Bundestag Anfang Februar einen Beschluss gefasst, welche Rechte diesen beiden Gruppen zugestanden werden.
Dann noch mal zur Erinnerung Als fraktionslose Abgeordnete hatten sie im Prinzip fast gar keine Rechte.
Also seit der Auflösung der Fraktion fraktionslose Abgeordnete haben nur eine sehr geringe Redezeit, können keine Anfragen stellen, sind nicht in Ausschüssen vertreten und können einfach insgesamt nur sehr wenig machen.
Durch die Anerkennung als Gruppe bekommen Sie jetzt viele dieser Rechte, die Sie als Fraktion hatten, wieder gewährt.
Sie dürfen weiterhin in Ausschüssen vertreten sein, haben dort auch die gleichen Rechte wie Mitglieder, die von Fraktionen entsandt werden.
Da haben beide Gruppen jetzt eher so ein Zeitproblem, weil sie ja doch jeweils recht wenig Leute sind und sich dann doch eher die Frage stellt, wie viel Ausschüsse man denn eigentlich schaffen kann.

[51:44] Die Gruppen haben auch weiterhin ein Mitglied im Ältestenrat, erhalten Redezeit orientiert an ihrer Gruppengröße und bekommen auch weiterhin Geld gemäß Abgeordnetengesetz.
Das ist allerdings teilweise reduziert. Es gibt da so einen Grundbetrag und einen Oppositionszuschlag. Und diese beiden Gelder wurden auf 50 % reduziert.
Also es ist nicht ganz so viel, als wenn sie eine Fraktion wären, aber mehr als fraktionslose Abgeordnete.
Beide Gruppen dürfen auch weiterhin Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge einbringen und sie dürfen auch weiterhin kleine und große Anfragen stellen.
Hier gab es aber eine interessante Einschränkung im Vergleich zu den Rechten einer Fraktion Beide Gruppen dürfen pro Kalendermonat nur noch bis zu zehn kleine oder große Anfragen einbringen.
Als Fraktion ist das unbegrenzt. Das war dann auch die Regelung, die sehr viel Kritik aus der Gruppe der Linken geerntet hat.
Und da hören wir doch einmal in den Meinungsaustausch zwischen Irene Mihalic und Gregor Gysi rein, denn da wurde eigentlich alles dazu gesagt.

Bundestag:
[52:38] Wir haben alle Emails bekommen, in denen geschildert wurde, dass es nicht gut ist, zum Beispiel nur zehn kleine Anfragen oder große Anfragen stellen zu können, weil ansonsten viele Informationen, die bisher über das parlamentarische Fragefesen an die Fraktionen gelangt sind, gar nicht mehr abgefragt werden können.

[52:57] Das stimmt so nicht. Also uns ist wichtig, dass Abgeordnete ihre Fragen an die Bundesregierung stellen können und dass sie dann auch die notwendigen Informationen bekommen.
Aber mit dem, was sie jetzt an die Hand bekommen, was sie vorher nicht hatten.
Kleine und große Anfragen können eigentlich nur Fraktionen stellen.
Mit dem, was Sie jetzt an die Hand bekommen, ist es ihnen vollumfänglich möglich, auch diese Informationen weiterhin über das Fragerecht abzurufen.
Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, aus zwei Kleinen Anfragen auch eine zu machen.
Denn den Hinweis möchte ich gerne noch einmal geben. Die Einzelfragen, die sich unter einer Kleinen Anfrage befinden, die sind inhaltlich, die sind auch zahlenmäßig nicht limitiert.
Frau Kollegin, ich habe eine Frage 1990, nach dem 2. Dezember zogen zwei Gruppen in den Bundestag ein Bündnis 90 Die Grünen und die PDS.
94 Wir wieder als Gruppe. Die PDS.
Beiden Gruppen wurden zugebilligt, unbegrenzt kleine Anfragen an die Regierung zu stellen.
Erstmalig entscheiden sie jetzt, dass wir nur eine geringe Zahl von Kleinen Anfragen stellen dürfen.
Das ist 1/3 dessen, was wir bisher gefragt haben. Und damit reduzieren Sie unsere Kontrollrechte im Unterschied zu den beiden Gruppen 90 und zu der Gruppe 1994.

[54:11] Lieber Kollege Grüzi, lassen Sie mich darauf gerne antworten.
Ja, Sie haben den Umstand richtig beschrieben, dass es einen Unterschied gibt zu den Gruppen, die damals, die Sie eben angesprochen haben, im Deutschen Bundestag vertreten waren und die heute im Deutschen Bundestag vertreten sind.
Ich habe eingangs meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir es hier mit einem Novum zu tun haben.
Die beiden Gruppen, über die Sie gesprochen haben, sind als Gruppe in den Deutschen Bundestag eingezogen.
Wir reden jetzt über eine Fraktion, die erstens ihre Auflösung selbst beschlossen hat und damit auch selbst für sich entschieden hat, weniger Rechte zu haben als eine Fraktion.
Und wir sind ebenso mit der Situation. Wir sind ebenso mit der Situation konfrontiert, dass das die kleinen und großen Anfragen, in einer sehr, sehr großen Zahl auch das ist etwas, was ich in den letzten Jahren sehr verändert hat, stark zugenommen haben.
Wenn ich. Wenn ich aber auf das eingehe, wenn ich aber auf das eingehe, worum es Ihnen eigentlich geht, ja, Ich glaube ja gar nicht, dass es Ihnen wirklich um die schiere Zahl geht.
Es geht doch um die Qualität der parlamentarischen Arbeit und um die Qualität kleiner Anfragen.

Sabrina:
[55:15] Also ich weiß nicht so genau, was ich davon halten soll. Auf der einen Seite finde ich es natürlich auch immer schwierig, Rechte der Opposition zu beschneiden, gerade auch Fragerechte und einen Anspruch darauf, Informationen zu bekommen.

[55:25] Auf der anderen Seite habe ich aber vor langer Zeit aufgehört, kleine Anfragen zu lesen, weil das ist mir einfach viel zu viel und weil sich bei vielen der Informationsgehalt dann doch eher in Grenzen hält.
Also so Leuchttürme, bei denen wirklich bahnbrechende Sachen ans Tageslicht kommen, die man vorher nicht wusste. Das ist jetzt nicht in jeder Anfrage der Fall, sage ich mal ganz vorsichtig.
Also ich lasse das einfach mal so stehen. Lass das auf euch wirken, macht euch euer eigenes Bild. Und dann würde ich sagen Können wir dieses Thema Auflösung der Linksfraktion hiermit abschließen.
Zu guter Letzt hat, wie in der letzten Folge schon vermutet, auch die Wiederholungswahl in Berlin zu ein paar Veränderungen im Bundestag geführt.
Zuerst mal hat die Neuberechnung der Sitzverteilung dazu geführt, dass der Bundestag sich minimal verkleinert, denn es fällt ein Ausgleichsmandat weg, und zwar bei der FDP Fraktion.
Insgesamt sind es jetzt nur noch 735 Sitze im Bundestag, also nur noch in Anführungszeichen.
Und für den FDP Abgeordneten Lars Lindemann heißt es, dass er seinen Sitz nicht räumen muss, sondern auch gleich abbauen und mitnehmen.
Abgesehen davon hat die niedrige Wahlbeteiligung bei der Wiederholungswahl dazu geführt, dass drei Sitze von den Berliner Landeslisten an andere Bundesländer umverteilt wurden.
Auch das wurde ja vorher schon spekuliert. Und zwar geht es da um einen Sitz der SPD, nämlich den von Anna Maria Trasner.
Dieser Sitz geht an die SPD Niedersachsen und wird zukünftig ausgefüllt von Angela Hohmann.
Das war damit auch ein recht kurzes Gastspiel von Frau Trasner.
Sie ist erst im Mai letzten Jahres für Cansel Kiziltepe nachgerückt.

[56:47] Bei den Grünen muss Nina Staar ihren Sitz räumen und Platz machen Für Franziska Krumwiede steiner aus Nordrhein Westfalen. Und bei der Gruppe der Linken gibt Pascal Meiser seinen Sitz ab an Christine Buchholz aus Hessen.
An den Stimmverhältnissen ändert sich nicht wirklich viel. Die Regierungskoalition verliert eben diesen einen Sitz von der FDP. Ansonsten bleibt die Sitzverteilung aber so, wie sie ist, parteientechnisch gesehen.
Die Zweitstimmenergebnisse haben sich auch nur minimal verändert, nämlich in der Stelle hinterm Komma.
Da kann man pauschal sagen, die Regierung sparteien verlieren allesamt 0,1 Prozentpunkt, die Linke bleibt unverändert bei 4,9 und 0,1 Prozentpunkt.
Hinzugewinnen konnten die CDU und die AfD. Und das, obwohl Olaf Scholz doch bei dieser einen Demo mitgelaufen ist. Aber lassen wir das.
Und damit kommen wir zu den weiteren Gesetzen, über die in zweiter und dritter

Weitere Gesetze


[57:34] Lesung abgestimmt wurde und die ich mir aber nicht besonders intensiv angeguckt habe.

[57:39] Wir starten mal mit zwei Wiedergängern, die wir hier eigentlich schon mal abgehakt hatten, denn in dieser Woche hat ja auch der Vermittlungsausschuss getagt und über diverse Gesetze beraten, die zwar vom Bundestag schon verabschiedet waren, im Bundesrat dann aber gescheitert sind.
Da haben sich ein paar angesammelt in den letzten Monaten, unter anderem das Wachstumschancengesetz oder besser gesagt die Reste davon.
Denn ein paar Paragraphen wurden da ja rausgelöst und als Trojaner an das Kredit zweitmarktförderungsgesetz drangehängt.
Also ein bisschen davon ist in Kraft getreten. Der Rest war nun eben Gegenstand der Verhandlung und es gab auch einen Beschluss über eine Änderung.
Man kann das aber nicht als Einigung bezeichnen, denn dieser Beschluss im Vermittlungsausschuss wurde nur mit den Stimmen der Regierungsparteien, also der Bundes Regierungsparteien, beschlossen, die halt im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit gebildet haben.
Diese Mehrheit lässt sich aber nicht übertragen auf den Bundesrat.
Das heißt also, ob dieser Änderungsbeschluss, also dieser sogenannte Einigungsbeschluss, jetzt auch den Bundesrat passiert, das ist noch offen.

[58:39] Deswegen lohnt es sich für mich jetzt auch gerade noch nicht so richtig, mir die Änderung genauer anzugucken.
Ich kann nur so viel sagen Die Summe der Maßnahmen wurde hier noch mal deutlich reduziert. Wir reden nicht mehr von 11 Milliarden, die das Ding kosten soll, sondern nur noch von dreien. Was genau drinsteht, gucke ich mir dann aber am 22. März an, wenn wir wissen, ob das jetzt wirklich durchgeht oder nicht.
Im Bundestag wurde die sogenannte Einigung aber am Freitag schon beschlossen.

[59:02] Der zweite Wiedergänger ist die Umsetzung der KFZ Haftpflicht Richtlinie.
Dieses Gesetz wurde Anfang Februar vom Bundesrat gestoppt. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Es kann ganz schnell gehen, wenn man will. Ne, also Straßenverkehrsgesetz, glaube ich. Können wir.

[59:18] Können wir streichen. Kommt nicht mehr. Aber egal, ich schweife ab.
Hier im KFZ Haftpflicht Richtlinien Umsetzungsgesetz gibt es auch eine tatsächliche Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat. Hier ist es also sehr wahrscheinlich, dass das dann auch in Kraft treten kann.
Hauptstreitpunkt war hier, dass die Versicherungspflicht, also die Pflicht eine Kfz Haftpflicht Versicherung zu haben, auch auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 Kilometer Stunden ausgedehnt werden sollte.
Das wurde schon in der Anhörung stark kritisiert, wurde von sehr vielen Seiten stark kritisiert und war letztendlich auch der Hauptgrund, warum der Bundesrat dieses Gesetz gestoppt hat.
Diese Änderung ist jetzt auch wieder gestrichen worden. Also selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler, Landwirtschaftsmaschinen, so was bis 20 Kilometer Stunden brauchen weiterhin keine Haftpflichtversicherung.

[1:00:02] Diese Einigung ist im Bundestag jetzt am Freitag ebenfalls beschlossen worden.
Wird dann mit einiger Wahrscheinlichkeit am 22. März auch im Bundesrat beschlossen werden. Insofern bin ich hier optimistisch, dass wir das jetzt abschließen können.
Es gab noch eine weitere Einigung im Vermittlungsausschuss, nämlich über das Krankenhaustransparenzgesetz. Das wurde aber in dieser Woche noch nicht mal im Bundestag abgestimmt. Kommt dann wahrscheinlich in der nächsten Sitzungswoche und wiederum am 22. März im Bundesrat.
Die Gesetze über die Digitalisierung der Justiz, nämlich einmal das Gesetz zu Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen und das Gesetz über die digitale Dokumentation von Strafprozessen, die ebenfalls noch im Vermittlungsausschuss sind, wurden erst mal noch vertagt, sind also auch im Vermittlungsausschuss noch nicht verhandelt worden.
Ein neuer Termin stand zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht fest.

[1:00:49] So, und dann kommen wir auch endlich mal zu ein paar neuen Sachen, denn bisher war das ja hier so eine reine FrühjahrsputzFolge irgendwie.
Also wir kommen zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst.
Das ist auch wieder so ein Gesetz aus der Abteilung. Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Aber natürlich muss es ein Gesetz geben, das regelt, was der Deutsche Wetterdienst macht.

[1:01:06] Denn wir erinnern uns grobe Daumenregel in unserem Rechtssystem Privatpersonen und Unternehmen dürfen erst mal alles, es sei denn, es gibt ein Gesetz, das es verbietet.

[1:01:13] Staatliche Einrichtungen dürfen erst mal gar nichts. Es sei denn, es gibt ein Gesetz, dass das explizit erlaubt.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber als erste Orientierung funktioniert das eigentlich ganz gut.
Der Deutsche Wetterdienst ist eine staatliche Organisation, wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Also muss es dazu ein Bundesgesetz geben, denn sonst können die nicht mal Kugelschreiber bestellen.
Und hier wurden jetzt ein paar Änderungen eingebaut, damit der Deutsche Wetterdienst zukünftig ein Naturgefahrenportal betreiben kann.
Da sollen dann Behörden, Frühwarnungen, Lage und Vorsorge Informationen für Naturgefahren hinterlegen, sodass es eben eine zentrale Stelle gibt, wo diese Informationen zur Verfügung stehen.
Jetzt kann man natürlich erst mal sagen wir haben doch schon verschiedene Apps, wir haben KatWarn, wir haben die Nina App, wir haben vielleicht noch irgendwie lokale Apps von dem Landkreis und so, wo diese ganzen Warnungen ausgespielt werden. Warum brauchen wir jetzt noch so ein Portal?
Der Unterschied ist wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, dass erstens diese Informationen dort permanent vorgehalten werden und auch ortsspezifischer als in den Warnapps, also zum Beispiel wenn man über KatWarn eine Meldung bekommt, dann gilt ja meistens für den ganzen Landkreis oder für den ganzen Ort.

[1:02:14] Du kannst aber zum Beispiel nicht genau ablesen Was bedeutet das denn jetzt für meine Straße?
Und das soll zukünftig im Naturgefahrenportal möglich sein, weil dort eben diese lokalen Naturgefahreninformationen hinterlegt sind, so dass man dann ablesen kann okay, es gibt eine Hochwasserwarnung.
Wie gefährdet ist denn die Straße, in der ich wohne oder in der ich mich gerade befinde?
Denn das hat sich wohl aus den Erfahrungen aus 2021 bei der Flut im Ahrtal so ein bisschen rausgestellt, dass es zwar Warnungen gab vom Deutschen Wetterdienst, die auch korrekt waren und die auch die korrekten Regenmengen usw angezeigt haben.

[1:02:48] Aber viele Leute konnten wohl nichts so richtig was damit anfangen, weil sie gar nicht wussten, dass das für sie relevant ist, also dass ihre Straße, ihr Ortsteil akut gefährdet ist dadurch. Insofern.
Und die haben sich dann von und die und die haben sich dann von den Warnungen gar nicht so richtig angesprochen gefühlt. Und diese und diese Informationslücke soll eben mit diesem und diese Informationslücke soll mit diesen Naturgefahrenportal.
Und diese Informationslücke soll mit diesem Naturgefahren.
Und diese Informationslücke soll mit diesem Naturgefahrenportal jetzt behoben werden. Das Ganze soll jetzt aufgebaut werden. Soll ab dann.
Das Ganze soll jetzt aufgebaut werden in 2026 fertig und verfügbar sein und kostet dann so was um die zweieinhalb Millionen Euro pro Jahr.
Das ist der größte Teil dieses Gesetzes. Und dann gab es aber noch, wie Frau Menge es nannte, ein sogenanntes.

Bundestag:
[1:03:42] Huckepackgesetz.

Sabrina:
[1:03:48] Der Ausschuss hat dann nämlich über die Beschlussempfehlung noch eine Änderung des Handelsgesetzbuchs und des Genossenschaftsgesetzes eingefügt.
Damit wurden quasi ein paar Regelungen aus dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz schon mal vorgezogen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Und zwar geht es da einmal um die Anhebung der Schwellwerte für bestimmte Unternehmen in Bezug auf die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses.
Also die Grenze, ab wann Unternehmen verpflichtet sind, einen Konzernabschluss zu erstellen, wurde angehoben, sodass mehr Unternehmen von dieser Pflicht befreit sind.
Bei der Änderung im Genossenschaftsgesetz geht es um eine Übergangsregelung für so eine vereinfachte Prüfung, die ab dem 31.
Zwölfte 24 angewendet werden soll. Was ist mit dieser vereinfachten Prüfung?
Auf sich hat, kann ich euch auch nicht genau sagen. Ich erwähne es wieder einmal nur, dass wenn bei dir jetzt irgendwelche Alarmglocken angegangen sind, du jetzt weißt, in welches Gesetz du mal reinschauen kannst.
Wir machen weiter mit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Hier geht es darum, die Wahlkreiseinteilung ein bisschen zu verändern.
Das ist natürlich so ein Stichwort, wo man vielleicht auch ein bisschen hellhörig wird, weil man das ja oft aus den USA hört.
Da nennt man das Gerrymandering. Das ist halt, wenn Wahlkreise so zugeschnitten werden, dass das einem bestimmten Kandidaten einer Kandidatin nutzt.
Das kann in unserem Wahlsystem so nicht passieren. Das funktioniert eigentlich nur in einem Mehrheitswahlrecht.

[1:05:05] Das heißt, die Sitzverteilung findet statt über die Anteile der Parteien insgesamt bzw auch pro Bundesland und nicht pro Wahlkreis.
Also sprich Manipulation mit Wahlkreiseinteilung funktioniert hier nicht.
Insofern ist das Gesetz auch ein bisschen unspannend und eigentlich auch nur eine reine Formalität, Denn es ist laut Wahlgesetz festgelegt, dass wenn sich die Bevölkerung in einem Wahlkreis um mehr als 20 % verändert, also im Vergleich zur letzten Festlegung, dann muss dieser Wahlkreis angepasst werden, damit sichergestellt ist, dass alle Wahlkreise immer ungefähr gleich groß sind.
Das ist im Grunde genau das, was hier passiert.
Es werden ein paar Wahlkreise ein bisschen anders abgegrenzt.
Sprich der eine Ort gehört dann nicht mehr zu Wahlkreis A, sondern zu Wahlkreis B, um die gleiche Größe wieder herzustellen.
Das ist die eine Sache, die passiert. Das zweite ist, dass zukünftig bei dieser Einteilung auch der Anteil der Minderjährigen in dem Wahlkreis berücksichtigt werden muss.
Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Das wird jetzt auch gleich mit eingebaut.
Das bedeutet, dass es eben nicht nur maßgeblich ist, wie viel Wahlberechtigte es jetzt gerade in diesem Wahlkreis gibt, sondern auch, wie viele in den nächsten Jahren nachwachsen werden.
Das wird jetzt auch mit eingeführt. Wer sich da ein genaues Bild machen möchte, was da passiert, der kann mal in den Gesetzentwurf reinschauen.
Ab Seite sieben wird relativ verständlich, finde ich aufgelistet pro Bundesland, wie sich das jeweils auswirkt. Ab Seite neun gibt es dann so eine Tabelle, in der aufgelistet ist, wie die Wahlkreise zukünftig zugeschnitten sind.
Da könnt ihr direkt mal reinschauen, ob euer Wahlkreis sich irgendwie verändert.

[1:06:26] Dann haben wir noch eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, nämlich zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Damit soll jetzt auch das Bundesverfassungsgericht von den Vorzügen der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Aktenablage profitieren können.
Dafür werden jetzt verschiedene Wege definiert, über die eine sichere elektronische Kommunikation stattfinden darf.
Lustigerweise ist da auch noch der Versanddienst de Mail mit aufgelistet.
Das ist ein Service, der praktisch nicht mehr vorhanden ist und eigentlich in diesem Jahr abgeschaltet werden soll, soweit ich weiß. Aber dass der E Mail Fass mache ich jetzt nicht auf. Ihr könnt gerne mal Vortrag de Mail bei YouTube eingeben, da findet ihr sehr viele lustige Videos dazu.

[1:07:04] Dann haben wir noch eine Änderung des Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetzes, das Subfahrzeug BKG auch in der Kategorie was es alles für Gesetze gibt.
Dieses Gesetz regelt die Beschaffung von Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber, also Behörden, Ämter, Ministerien, aber auch ÖPNV in den Kommunen.
Solche Dinge. Hier wird jetzt eine Änderung eingebaut, das synthetische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen nicht mehr als sauber, also als klimafreundlich angerechnet werden können.
Das hängt damit zusammen, dass die Verwaltung, ÖPNV und kommunale Unternehmen einen gewissen Anteil an klimafreundlichen, also schadstoffarmen oder emissionsfreien Fahrzeugen in ihrer Flotte haben müssen.
Und um diesen Mindestanteil zu erreichen, können jetzt eben diese synthetisch hergestellten Dieselkraftstoffe auf Basis von fossilen Energieträgern nicht mehr angerechnet werden. Kleinvieh macht auch Mist.

[1:07:54] Nicht direkt ein Gesetz, aber auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags soll hier nicht unerwähnt bleiben.
Genauer gesagt geht es um den Verhaltenskodex für InteressenvertreterInnen.
Auch LobbyistInnen genannt.
Das geht zurück auf die kürzlich erfolgte Änderung des Lobbyregister Gesetzes.
Dadurch haben sich im Verhaltenskodex ein paar Punkte quasi erledigt und wurden jetzt entfernt.
Und zu guter Letzt wurde noch ein neuer Bundeswehreinsatz beschlossen, nämlich die Mission Eunavfor Aspides.
Das ist eine jetzt erst kürzlich, am 8. Februar beschlossene Mission der EU mit dem Auftrag, Handelsschiffe im Roten Meer vor Angriffen der Huthi Milizen aus dem Jemen zu schützen.
Deutschland beteiligt sich hier mit einem Schiff, nämlich mit der Fregatte Hessen, um genau zu sein, was mehrere Zeitungen dazu verleitet hat zu titeln Hessen zieht in den Krieg. Kann man so machen.

[1:08:42] Kann man so machen. Die Hessen fährt natürlich nicht alleine, sondern inklusive der Besatzung von circa 250 Soldatinnen und Soldaten.
Dieses Mandat musste quasi nachträglich erteilt werden. Das Schiff ist nämlich schon am 8. Februar direkt losgefahren und laut dem Abgeordneten Alexander Müller war es zum Zeitpunkt der Debatte schon im Suezkanal und hat auf die Abstimmung gewartet.
Das Mandat ist jetzt befristet bis zum 28. Januar 2025. Es können maximal 700 Einsatzkräfte entsandt werden. Die Kosten belaufen sich auf 56 Millionen €.
Abgelehnt wurde dann noch ein Gesetzentwurf der AfD, nämlich das Gesetz zur Auflösung der Stiftung Forum Recht. Die Stiftung Forum Recht ist eine sogenannte bundesunmittelbare, rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts.
Klingt wahnsinnig kompliziert, heißt aber nichts anderes, als dass es einfach eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Stiftung ist.
Die wurde im Mai 2019 vom Bundestag eingeführt und der Auftrag ist es laut eigener Aussage, Recht und Rechtsstaatlichkeit in ihrer Vielfalt zum Thema zu machen, also darüber zu informieren und Austausch zu ermöglichen.
Damit wäre auch klar, warum die AfD die gerne auflösen möchte.
Der Gesetzentwurf wurde aber natürlich abgelehnt. Die Stiftung kann also weiterarbeiten und wird weiterfinanziert. Und natürlich gab es auch in diesen beiden Sitzungswochen

Was war sonst noch?


[1:09:53] ein paar Gesetze, die in erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen wurden.

Background Music


Sabrina:
[1:10:00] Das wäre einmal eine Änderung des Bundesschuldenwesensgesetzes.
Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz.
Eine Änderung des Umweltstatistikgesetzes. Die Modernisierung des Postrechts.
Der Bundeswehreinsatz Sea Guardian.

[1:10:18] Der Bundeswehreinsatz Unmis. Und zwei Gesetzentwürfe der AfD, nämlich einmal das Gesetz zur Heraufstufung der Altershöchstgrenzen für Schöffen und ein Gesetz zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft.
Daneben gab es noch einige Berichte und Debatten, wie zum Beispiel die Regierungserklärung von Wirtschaftsminister Robert Habeck zum Jahreswirtschaftsbericht.
Der 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik.
Die Unterrichtung der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023.
Eine vereinbarte Debatte zum Internationalen Frauentag. Der Zwischenbericht der Enquetekommission Lehren aus Afghanistan.

[1:10:57] Die Strategie für die internationale Digitalpolitik der Bundesregierung.
Und beschlossen wurde noch ein Antrag der Regierungsfraktionen mit dem Titel Zehn Jahre russischer Krieg gegen die Ukraine, Ukraine und Europa entschlossen verteidigen.
Über diesen Antrag und auch den Gegenantrag der Union hat es auch sowohl im Bundestag als auch medial eine ganze Menge Aufregung gegeben.
Ich verlinke euch da noch ein paar weitere Quellen, die das definitiv besser aufdröseln können als ich. Und damit kommen wir zum Ausblick auf die nächsten

Ausblick


[1:11:24] Sitzungswochen. Die starten am 13. März. Das sind dann auch mal wieder zwei Wochen direkt hintereinander.
Für die erste Woche stehen auch schon ein paar interessante Sachen auf der Tagesordnung, nämlich einmal die Debatte über das Gutachten des Bürgerrats Ernährung im Wandel, das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes, eine Änderung des Funkanlagen Gesetzes und die Wahl eines Bundespolizeibeauftragten.
Ihr habt keine Vorstellung, wie schwierig es war, dieses Wort auszusprechen.
Ich habe, glaube ich, ungefähr drei Minuten weggeschnitten gerade.

[1:11:55] Oh man, auch dieses Mal gilt natürlich wieder Die Tagesordnung ist noch sehr dünn.
Die Pipeline ist noch sehr voll, da wird sich sicherlich noch eine ganze Menge ändern.
Und möglicherweise wird uns auch der Bundesrat noch ein paar Themen wieder zurückspielen.
Wir werden es rausfinden. Wir hören uns dann in ziemlich genau einem Monat wieder.
Bis dahin danke ich euch wie immer für die Aufmerksamkeit. Vielen, vielen Dank für eure Unterstützung. Habt eine gute Zeit. Bis dann. Und.

Outro


Bundestag:
[1:12:20] Und wir sind auch am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen.
Ich berufe die nächste Sitzung ein für Mittwoch, den 13. März 2024 um 13:00.
Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende.