PR030 Kürzungen, Staatsangehörigkeit, Rückführungen

Über 146. - 148. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 17. bis 19. Januar 2024 Aufgezeichnet am 20.01.2024

2024, Parlamentsrevue
20. Wahlperiode
https://parlamentsrevue.de

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Transcript


Intro

Begrüßung


Sabrina:
[0:22] Hallo und herzlich willkommen zur Parlamentsrevue. Ich bin Sabrina und ich spreche heute mit euch über die 146 bis 1 148. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 17. bis 19. Januar 2024.
Wie immer gilt Ich bin keine Journalistin, ich bin keine Expertin, einfach nur politisch interessierter Mensch.
Ich möchte verstehen, was in diesem Bundestag passiert. Und an dem, was ich da so herausfinde, möchte ich euch gerne teilhaben lassen.
Und das tue ich natürlich auch gern in diesem neuen Jahr. Aber sagt mal bitte, wer hat dieses Jahr auf doppelte Geschwindigkeit gestellt?

[0:54] Können wir das bitte lassen? Ich komme überhaupt nicht drauf klar, dass von diesem Jahr schon wieder drei Wochen rum sind und schon so viel passiert ist.
Ich weiß schon wieder gar nicht, wo mir der Kopf steht. Ich habe auch schon wieder so viel gelernt in diesen ersten drei Wochen.
Also in der ersten Woche. Ich wohne ja in Niedersachsen, wie einige vielleicht wissen. In der ersten Woche habe ich noch sehr viel über Pegelstände und Deiche und Flüsse und sowas gelernt.
Auch viele neue Worte, zum Beispiel Qualmwasser. Qualmwasser ist, wenn Wasser durch einen Deich so durchsickert und auf der anderen Seite aus dem Boden wieder hochkommt.
Ganz schlechtes Zeichen in Wohngebieten. Übrigens, nur mal so zur Info.
So, dann habe ich gelernt, dass ich mir für den nächsten Klimaprotest auf jeden Fall einen Traktor besorgen muss, denn das ist ja offensichtlich die einzige Protestform, die in der Politik auch ernst genommen wird.
Und in den letzten anderthalb Wochen habe ich auch noch jede Menge neue Worte gelernt. Oder besser gesagt mir sind sehr viele neue Worte eingefallen.
Die kann ich aber aufgrund von Paragraf 185 Strafgesetzbuch hier nicht wiedergeben.
Also ich finde, es waren wirklich sehr krasse fünf Wochen seit der letzten Folge.
Wir steigen da auch gleich ein. Vorher habe ich aber noch etwas in eigener Sache

Bundestagszusammenfasser


[2:02] zu berichten, denn ich habe was gebaut.
Wie erkläre ich das am besten?

[2:08] Also mein Ausgangspunkt war eigentlich nur der Ich habe ja auf parlamentsrevue.de unter Parlamentspreview so eine Liste, welche Gesetze gerade so unterwegs sind, also welche als Referentenentwurf vorliegen, als Kabinettsbeschluss, welche im Bundestag sind, welchen Status die haben und auch welche schon verabschiedet und beschlossen wurden.
In dieser Liste wollte ich eigentlich nur besser kenntlich machen, wenn es in irgendeinem Gesetz ein Trojaner gab. Das war mein Ausgangspunkt.

[2:38] Ein bisschen eskaliert. Ihr findet da jetzt eine neue Webseite, verlinkt unter bundestagszusammenfassung.de.
Da findet ihr nicht nur alles, was ihr vorher in der Parlamentspreview gesehen habt, Ihr findet jetzt da, wenn ihr die anklickt, auch noch eine größere Detailseite, wo alle Informationen zu diesem Gesetz zusammengefasst sind.
Da sind jetzt auch die Bearbeitungsstände im Bundesrat mit abgebildet.
Da sind die Texte der Anhörung zusammengefasst. Der Gesetzentwurf selber ist dort zusammengefasst und die Beschlussempfehlung auch.
All diese Texte vom Gesetzentwurf, von den Anhörungen und von den Beschlussempfehlungen werden im Hintergrund automatisch mit GPT vier zusammengefasst.
Also ich muss jetzt mal kurz ein bisschen technisch werden, wenn dich das nicht interessiert. Es gibt einfach zum nächsten Kapitel.

[3:24] Ich habe da relativ viel im Hintergrund gebaut. Ich rufe jetzt halt die Bundestags API ab, gucke, was für neue Gesetze im Dokumentenmanagementsystem angekommen sind, schicke die an GPT vier, lasse die da zusammenfassen und packe sie in den Bundestags zusammenfasser.
Das klappt mit allem, was im Bundestag ist auch relativ gut.
Nur die ganzen Ministeriumsseiten muss ich jetzt weiterhin noch per Hand abgrasen.
Ich habe versucht die auch zu scrapen, aber da die auch alle halbe Jahr einfach mal ihr Design ändern, die kein einheitliches Format haben und sich teilweise auch die Links ändern, wenn sie sich an den Gesetzen was aktualisiert wird, hat das tatsächlich auf automatischem Wege nicht so richtig gut funktioniert.
Das mache ich also weiterhin per Hand. Aber vieles von dem passiert eben im Hintergrund. Das erleichtert mir einfach auch das Leben sehr.
Es ist nicht ganz up to date. Bei den abgeschlossenen Gesetzen gibt es keine.

[4:13] Gibt es noch keine Zusammenfassung. Ich versuche die jetzt nach und nach da noch nachzuziehen. Das ist nur leider relativ teuer, weil auch wenn die APIs von OpenAI ja kürzlich deutlich günstiger geworden sind.
GPT vier Turbo ist immer noch relativ teuer und ich muss halt PTFE Turbo benutzen, weil die Texte ja alle relativ lang sind. So ein Gesetzentwurf ist ja auch ganz gerne mal einfach zwei 300 Seiten lang.
So, das heißt, die Kosten pro Vorhaben liegen insgesamt mit Gesetzentwurf, Anhörung, Beschlussempfehlung allein für die Zusammenfassung so bei 1,5 €.
Also da wäre ich euch sehr dankbar, wenn wir da alle noch ein bisschen zusammenwerfen könnten.
Ich stoße das gerne an, ich werde das auf jeden Fall auch so langsam nachziehen.
Natürlich so ein bisschen priorisiert die wichtigen Gesetze zuerst und wenn ihr da was dazugeben wollt, findet ihr auf den Bundestags zusammenfasser einen PayPal Spenden Button und natürlich hier auch im Podcast in den Shownotes verlinkt.
Viele von euch tun das ja auch schon regelmäßig. Herzlichen Dank auch noch mal dafür und alle, die mich in den letzten Monaten auch schon unterstützt haben.
Ihr könnt jetzt auf Bundestagszusammenfassung DE schon sehen, wo euer Geld hingeflossen ist. Das meiste davon steckt nämlich tatsächlich da drin.

[5:21] Das Ganze ist weit davon entfernt, fertig zu sein. Ich hätte noch ganz viele Ideen, was man noch für coole Sachen machen können.
Ich hätte zum Beispiel noch gerne eine Funktion, wo man sich benachrichtigen lassen kann, wenn es zu einem Gesetzentwurf irgendein Update gibt.
Das Problem ist, ich bin am Ende meiner Skills angekommen.
Ich glaube, ich habe seit 20 Jahren oder so nichts mehr mit HTML und PHP gemacht.
Und jetzt weiß ich auch wieder warum.
Ich bin halt Datenbankadmin. Ich wohne im Backend. Mein Frontend ist SQL Server Management Studio und deswegen ergeht hier auch folgender Aufruf Wenn du da Skills hast in der Hinsicht, wenn du da mehr kannst als ich und das ist nicht schwierig und Bock hast, dich an dem Projekt zu beteiligen, melde dich gerne oder wenn du dich mit HTML und CSS auskennst und denkst Kind, so kann man doch nicht vor die Tür gehen.
Gib mir das, ich mach dir das hübsch. Herzlich gerne! Vielen Dank im Voraus.
Das ist jetzt eher Also ich sehe das nicht als hier, das ist das Ding lebt damit, sondern das ist mehr so mein Diskussionsaufschlag.
Ich ich werfe das jetzt mal in die Welt. Das wäre so meine Idee, wie ich mir so eine Plattform vorstellen würde.
Ich muss das auch nicht unbedingt selber machen. Ich habe auch kein Problem damit, wenn morgen oder nächste Woche der Bundestag anruft und sagt Oh, super Vorlage, ab hier übernehmen wir! Auch gut.
Aber ich bin der Meinung, irgend so eine Plattform muss es geben.
Ich will sowas haben und wenn es sonst keiner macht, dann mache ich es halt.
Das ist so ein bisschen mein Ansatz und damit starte ich jetzt erstmal.
Wie gesagt, ich werfe das jetzt einmal in die Runde, wenn ihr Feedback habt, Wenn ja, da wie gesagt, irgendwelche Skills habt.

[6:49] Die ihr da einbringen möchtet, meldet euch gerne unter podcastparlamentsrevue.de oder probiert gerne auch einfach nur rum, klickt da wild durch die Gegend, versucht es kaputt zu machen.
Wenn euch was auffällt, was nicht funktioniert, auch dann sagt gerne Bescheid und dann schauen wir mal und ich werde in den nächsten Folgen noch mal berichten, wie sich das so weiterentwickelt hat.
So, jetzt steigen wir aber ein in unser erstes Thema. Das Wort hat Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz.

TOP 1 Haushaltsfinanzierungsgesetz


Präsidium:
[7:13] Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt fünf sowie Zusatzpunkt zwei erste Beratung des von den Fraktionen SPD Bündnis 90 Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines Hauses eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024.

Sabrina:
[7:30] Der Bundeshaushalt für 2024 hält uns hier ja schon eine ganze Weile auf Trab.
Deswegen für alle, die neu dabei sind und sich vielleicht damit noch nicht beschäftigt haben, hier nochmal ein kurzes.
Was bisher geschah Im November gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Haushaltsgestaltung der Bundesregierung vor ein paar größere Probleme gestellt hat.
Die Haushaltsberatung für 24 wurden dann erst mal pausiert, weil das, so wie es geplant war, angesichts des Urteils nicht mehr funktioniert hat.
Deswegen haben wir im Moment jetzt noch keinen Haushalt für 2024.
Das ist nicht weiter dramatisch, weil der alte Haushalt dann größtenteils einfach weiterläuft. Alles, was nicht gesetzliche Leistung ist und was da nicht drinsteht, muss gerade vom Finanzministerium genehmigt werden.
Das ist ein bisschen blöd. Das ist kein Zustand, den wir lange halten wollen.

[8:14] In dieser Woche hat sich der Haushaltsausschuss aber geeinigt.
Der Haushalt wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit in der nächsten Sitzungswoche beschlossen werden.
Dieses Gesetz, über das wir jetzt sprechen, ist demnach nicht der eigentliche Haushalt, sondern das ist das Gesetz, was nötig ist, um den Haushalt zu finanzieren.
Der Name So ein Haushaltsfinanzierungsgesetz gibt es eigentlich auch jedes Jahr.
Das gibt es zu dem Haushalt meistens dazu, denn da stehen immer die ganzen Gesetzesänderungen drin, die für diesen Haushalt notwendig sind.
Wenn also zum Beispiel beschlossen wird, dass irgendeine Steuer erhöht oder gesenkt wird, dann steht im Haushaltsplan nur die höhere oder niedrigere Einnahme.
Im Haushaltsfinanzierungsgesetz steht die Änderung des zuständigen Steuergesetzes. So ist das aufgeteilt.
Das erste Haushaltsfinanzierungsgesetz war, wie gesagt hinfällig.
Deswegen gab es jetzt in dieser Woche dieses zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz, das jetzt erst mal in die Ausschüsse überwiesen wurde. Christian Lindner hat in seiner Rede versucht zu erklären, was da drin steht. Das klang dann ungefähr so.

Bundestag:
[9:15] Beispielsweise wird schrittweise und planvoll die Erstattung beim Agrardiesel entfallen.
Damit ist nicht verbunden eine Geringschätzung für diesen enorm wichtigen Bereich, diesen enorm wichtigen Sektor unserer Volkswirtschaft.
Im Gegenteil Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen wollen nun in einen Dialogprozess und einen Strategieprozess eintreten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland zu stärken.

Sabrina:
[9:49] Das wird jetzt extrem zahlenlastig, das bringt das Thema so mit sich.
Aber keine Sorge, ihr müsst euch die nicht merken. Ich fasse erstens am Ende alle noch mal zusammen und ich packe euch auch noch mal eine Grafik in die Shownotes, die die einzelnen Positionen so ein bisschen deutlicher macht.
Also ich frage das nicht ab.
Ich will in dieser Agrardiesel Geschichte gar nicht so tief einsteigen.
Das ist in den letzten Wochen so dermaßen in den Medien ausdiskutiert worden, da muss ich nicht jetzt auch noch meinen Senf dazugeben. Deswegen nur ganz kurz die Fakten Was ist jetzt tatsächlich geplant?
Bisher ist es so, dass Landwirtschafts und Forstbetriebe sich einen Teil ihrer Kraftstoffkosten im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen können.
Also die reichen im Prinzip ihre Tankbelege ein und bekommen dann pro 1000 Liter Diesel momentan noch so knapp 215 € erstattet.
Diese Erstattung soll jetzt aber über die nächsten Jahre reduziert werden.
Ursprünglich sollte sie ganz weg und zwar sofort. Davon ist die Bundesregierung jetzt aber wieder abgerückt. Die 215 € gelten jetzt nur noch bis Ende Februar.
Ab 1. März sind es noch knapp 130 € pro 1000 Liter, ab 2025 noch rund 64 € und ab 26 dann gar nichts mehr.

[10:59] Es kursieren da so Zahlen. Was das wohl im Durchschnitt für einen Betrieb bedeutet?
Man hört da eine Zahl häufig von so 1.700 € im Jahr für einen durchschnittlichen Betrieb, wobei ich aber Durchschnitt hier ganz gefährlich finde, weil ich glaube, die Spanne geht da sehr, sehr weit auseinander.
Also das kann wirklich jetzt nur eine ganz grobe Größenordnung sein.
Auf den Bundeshaushalt wirkt sich das jetzt allerdings erst 2025 aus, weil ist ja eine Steuererstattung.
Ist ja rückwirkend, aber für 2025 soll das dann erst mal eine Ersparnis bringen von 142 Millionen €.
Das steigt dann schrittweise an, ab 2028 reden wir von einer Ersparnis von 453 Millionen € pro Jahr.
Ursprünglich geplant war auch noch, die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge bei der KFZ Steuer abzuschaffen. Die bleibt jetzt aber erhalten. So viel nur dazu.
Wir hören noch mal Christian Lindner zur Änderung Nummer zwei.

Bundestag:
[11:51] Wir nehmen ökonomische Entwicklungen, die sich positiver herausgestellt haben, zum Anlass, auch diesbezüglich zu justieren.
Beispielsweise erzielen wir höhere Einnahmen aus der Ausschreibung von Flächen für die Offshore Windenergie. Die können wir nun diese Einnahmen auch anders verwenden.

Sabrina:
[12:11] Ich glaube, das muss ich übersetzen. Es geht hier um eine Änderung des Wind auf See Gesetzes, das erst in 2022 mit dem sogenannten Osterpaket beschlossen wurde und die jetzt zum 1. 01. 23 in Kraft getreten ist.

[12:24] Dadurch fließen seitdem 10 % der sogenannten zweiten Gebotskomponente in den Bundeshaushalt.
Das hat mit diesem Bieterverfahren zu tun, das da abläuft, um, ich sage mal, eine Lizenz zu bekommen, da ein Offshore Windpark bauen und betreiben zu dürfen.
Wie das genau funktioniert, ist jetzt nicht so wichtig. Wir nehmen jetzt erst mal so hin.
Es gibt da so eine zweite Gebotskomponente. 90 % davon gehen in Bau und Betrieb der Übertragungsnetze, also um den Strom dann wegtransportieren zu können.
10 % gehen aber seit 23 als Einnahme in den Bundeshaushalt.
Diese 10 % sind momentan noch fifty fifty aufgeteilt in eine Meeresnaturschutzkomponente und eine Fischereikomponente, diesen zweckgebunden und werden dann im Fall der Meeresschutzkomponente verwendet, um die Umweltbelastung auf die Meeresnatur auszugleichen.
Davon werden dann halt so Projekte finanziert. Die Fischerei Komponente wird unter anderem für die Entschädigung der Fischerei verwendet, die dann eben in den Gebieten nicht mehr fischen können.

[13:17] Hier kommt jetzt noch eine dritte Komponente dazu, nämlich die Transformationskomponente.
Die anderen beiden Komponenten werden dadurch deutlich gekürzt, denn insgesamt bleibt es bei diesen 10 %.
Die verteilen sich jetzt halt anders, und zwar mit etwas über 3 % für die Meeresschutzkomponente nur noch 1 % für die Fischereikomponente und knapp 6 % gehen dann an diese Transformationskomponente.
Was die genau macht, ist zumindest in dem Gesetz und den weiterführenden Dokumenten jetzt nicht so richtig konkret erläutert. In der Begründung heißt es zum Beispiel nur fließt in den Bundeshaushalt zur Unterstützung der notwendigen Transformation.
Es wird nicht mal erwähnt, welche von denen.

[13:54] Der finale Haushaltsplan ist zum Zeitpunkt der Aufzeichnung auch noch nicht raus. Da werde ich dann aber noch mal reinschauen, ob dieses Geld dann auch irgendwo zweckgebunden ist. Wenn ja, reiche ich das noch mal nach.

[14:04] Wie viel das dann ist, wird im Gesetz auch nicht erwähnt. Der Sprecher des Landwirtschaftsministerium hat aber in der Bundespressekonferenz ein paar Zahlen genannt.
Daraus ergeben sich rund 785 Millionen €, die für irgendwas mit Transformation in den Bundeshaushalt fließen und dann nicht mehr für Meeresschutz und die Entschädigung der Fischerei zur Verfügung stehen.
Diese Kürzungen sind in der Ampelkoalition auch nicht ganz unumstritten.
Die SPD Abgeordnete Susanne 12:00 zum Beispiel hat sich in der Debatte deutlich dagegen ausgesprochen.

Bundestag:
[14:32] Das Windenergiegesetz Wind auf See Gesetz hat uns besonders im Bereich Ernährung und Landwirtschaft, aber auch im Umwelt und Naturschutzbereich außerordentlich begeistert.
Leider hat sich die Begeisterung inzwischen etwas gelegt. Ein höchstlicheres Urteil und aus welcher Ecke das gekommen ist.
Schade, schade. Hat nun zur Folge, dass in diversen Einzelplänen und gesonderten Etats, also auch in diesem Bereich, erhebliche Einsparungen vorgenommen werden.
Laut der aktuellen Vorlage reduzieren sich nunmehr die Meeresnaturschutzkomponente und die Fischereikomponente einigermaßen umfangreich.
Das hört sich erst einmal harmlos an beim Meeresschutz, der die Zuständigkeit von Bundesumweltministerium betrifft Eine Reduzierung von sechs auf 3 % ungefähr.
Und im landwirtschaftlichen Bereich, also der Fischerei, werden die Mittel von fünf auf 1 % reduziert.
Die Verhandlungen laufen. Ich bin da noch voller Hoffnung. Da geht noch was.

Sabrina:
[15:27] Also hier könnte sich in den parlamentarischen Verhandlungen eventuell noch was tun.
Okay, bisher haben wir Kürzungen für die Landwirtschaft, wir haben Kürzungen für die Fischerei und den Meeresschutz. An so einem großen Projekt müssen sich natürlich alle Beteiligten, auch die Ärmsten in der Gesellschaft.
Und damit kommen wir zu Änderung Nummer drei.

Bundestag:
[15:42] Wir arbeiten daran, die Treffsicherheit unseres Sozialstaates weiter zu verbessern und die Integration in den Arbeitsmarkt noch stärker zu forcieren.

Sabrina:
[15:56] Viel verschwurbelter hätte man das jetzt auch nicht ausdrücken können.
In seiner Rede, die er neulich auf dieser Traktordemo gehalten hat, war hat er das sehr viel deutlicher formuliert. Aber die spiele ich hier ganz sicher nicht ein.
Es geht hier um die finanziell kleinste Position in diesem Kürzungspaket.
Wir sind beim Bürgergeld.
Zum einen soll der sogenannte Bürgergeld Bonus wieder abgeschafft werden.
Der gilt erst seit Juli 23, also der hätte dann nicht mal ein Jahr durchgehalten.
Das sind derzeit noch 75 € monatlich zusätzlich zum Bürgergeld, die man bekommt, wenn man eine Weiterbildung macht, die länger als acht Wochen dauert.
Zwei andere Komponenten das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie.
Die bleiben erhalten. Nur dieser Bonus soll abgeschafft werden.
Das soll eine Ersparnis bringen von 100 Millionen € pro Jahr.
Inwiefern das Anreize schafft, sich beruflich weiterzubilden und so bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen, ist mir nicht klar.
Die zweite Maßnahme ist, dass es nun doch wieder möglich ist, die Leistung komplett zu kürzen.
Das war auch erst vor kurzem abgeschafft worden. Die Neuregelung ist erst seit Anfang 23 in Kraft.
Seitdem war die höchste Kürzung, die verhängt werden konnte, 30 %.
Das war die letzte von drei Stufen bei diesen Sanktionen. Das soll jetzt wieder geändert werden. Und es soll wieder möglich sein, das Bürgergeld komplett zu streichen für bestimmte Pflichtverletzung. Damit will man die sogenannten Totalverweigerer.

[17:15] An die Arbeit kriegen, ist, glaube ich, der Fachausdruck dafür.
Und das soll laut dem Entwurf auch noch mal eine Ersparnis bringen von 170 Millionen € im Jahr. 150 davon wären dann für den Bundeshaushalt.
Das erscheint mir doch ein bisschen viel.
Also da hätte ich gerne mal den Rechenweg gewusst. Denn wenn wir mal in die offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit schauen, dann reden wir von nicht mal 2200 Leuten. Stand August 23.
Also wenn deren gekürztes Bürgergeld zusammen 170 Millionen € sind, dann könnte ich sogar dieses Märchen verstehen, dass es sich mit Bürgergeld nicht lohnen würde zu arbeiten, weil dann wäre deren volles Bürgergeld über 8.000 € im Monat pro Person.
Das ist glaube ich, Also das ist Quatsch. Diese 170 Millionen müssen wir hier glaube ich in sehr dicke Klammern setzen.
Da hätte ich gerne gewusst, wo die herkommt. Eine andere Zahl habe ich da noch nicht. Die Stellungnahme des Normenkontrollrats ist leider noch nicht raus.
Das ist das Gremium, das solche Gesetzesentwürfe immer auf genau solche Fragen prüft.
Wir nehmen also vielleicht erst mal diese 100 Millionen € durch den Bürgergeld Bonus und setzen die 170 noch mal in Klammern.
Gemessen an dem gesamten vermeintlichen Haushaltsloch in Höhe von 17 Milliarden befinden wir uns hier also in der Rundungsdifferenz.
Kommen wir noch zu zwei Maßnahmen, die Christian Lindner in seiner Rede gar nicht erwähnt hat. Deswegen lassen wir die mal von Stephan Stracke von der CDU CSU zusammenfassen.

Bundestag:
[18:38] Und in besonderem Maße schröpfen sie die Arbeitslosenversicherung.
7,9 Milliarden € sollen allein in den nächsten 7 Milliarden in den nächsten vier Jahren abgegeben werden, zusätzlich bei der Rentenversicherung bis zum Jahr 2027 6,8 Milliarden €, die sie der Rentenversicherung entziehen wollen.
Und bei der Arbeitslosenversicherung? Da machen Sie jetzt aber was vollkommen Willkürliches, indem Sie gewährte Zuschüsse während der Koronazeit jetzt umwandeln in ein Darlehen und 5,2 Milliarden € von der Arbeitslosenversicherung zurückfordern.
Das ist im höchsten Maße willkürlich und verfassungspolitisch und rechtlich höchst problematisch. Denn Notlagenkredite jetzt umzuwandeln für die Sanierung des Bundeshaushalts.
Genau das hat das Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig festgestellt.

Sabrina:
[19:33] Was Herr Stracke hier sagt, ist ziemlich genau das, was passiert.
Wobei ich bei den Zahlen dann wieder ein paar Fragezeichen habe.
Es geht einmal darum, dass der Bundeszuschuss zur Rentenkasse, also das, was aus den Steuermitteln jährlich in die Rentenkasse fließt, um 600 Millionen € gekürzt wird.
Das ist auch jetzt gerade erst mit dem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz auf 1,2 Milliarden festgelegt worden und wird jetzt mit diesem Gesetz wieder halbiert.
Wenn ich das bis 27 so hoch rechne, dann komme ich auf 2,4 Milliarden und nicht auf 6,8, wie Herr Stracke auch da Rechenweg unklar.

[20:06] Die 5,2 Milliarden, die von der Arbeitslosenversicherung wieder an den Bundeshaushalt zurück gezahlt werden. Das ist aber korrekt. Auf die Zahl komme ich auch.
Eine letzte Maßnahme haben wir noch, die in der Debatte praktisch nicht erwähnt wurde. Maximal irgendwo in einem Nebensatz, was ich ein bisschen komisch finde, weil das auch keine kleine Position ist.
Und zwar geht es hier um eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer.
Das ist eine Steuer, die auf Flüge draufgeschlagen wird, also auf den Ticketpreis.
Da gibt es drei unterschiedliche, ich nenne es mal Tarifzonen.
Eine Tarifzone sind Flüge innerhalb Europas und noch ein paar angrenzende Länder.
Dann gibt es Zone zwei, das ist noch so ein Ring drum herum und dann Zone drei ist der ganze Rest der Welt.
Die Erhöhung ist pro Ticket finde ich relativ moderat.
Ein Flug innerhalb Europas beispielsweise oder auch nach Marokko oder Tunesien wird um 2,50 € teurer.
Ein Flug in Zone zwei, das ist so Afrika bis knapp unter dem Äquator, arabische Länder, ehemalige Sowjetrepubliken. Der wird um gut 6 € teurer und Flüge in den gesamten Rest der Welt um 11,4 €.
Die gesamten Mehreinnahmen sollen sich laut Entwurf auf 400 Millionen € in 24 belaufen, ab 25 dann auf ungefähr 580 Millionen € im Jahr.

[21:16] Aber, und das finde ich noch eine ganz bemerkenswerte Regelung hier gibt es noch eine Art Deckelung.
Das äußert sich in Form einer Verordnungsermächtigung an das Bundesministerium der Finanzen, das dann ab 25 diese Steuersätze wieder senken darf, wenn das Gesamtvolumen dieser Steuer insgesamt 2,3 Milliarden € übersteigt.
Das ist zwar kein Automatismus, aber ich denke, praktisch ist die Einnahme der Luftverkehrssteuer damit bei 2,3 Milliarden gedeckelt.
Denn das ist eine Maßnahme, die das Finanzministerium einfach beschließen kann.
Ohne dass der Bundestag hier noch mal zustimmen muss. Finde ich auch eine interessante Regelung.

[21:54] So, damit haben wir jetzt aber alle Kürzungen zusammen. Ich fasse nochmal zusammen Für das Jahr 2024 haben wir 400 Millionen aus der Luftverkehrssteuer, 785 Millionen aus dem Wind auf See, Gesetz 100 Millionen sicher beim Bürgergeld, anderen waren ja ein bisschen mit Fragezeichen.
Außerdem noch 1,5 Milliarden Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit und 600 Millionen € weniger in die Rentenkasse.
Damit kommen wir insgesamt auf 3,4 Milliarden, die die Maßnahmen aus diesem Gesetz einsparen sollen.
Und wir sehen hier, dass es sehr viele Änderungen sind von Gesetzen, die noch gar nicht lange in Kraft sind. Also es ist wirklich so, dass die Bundesregierung hier vieles von dem, was sie in den letzten zwei Jahren mit den Händen aufgebaut hat, hier mit dem Arsch wieder einreißen.
Wer der Arsch ist, dürft ihr selber entscheiden. So, und jetzt denkt ihr vielleicht Ja Moment, aber 3,4 Milliarden Einsparung. Wir suchen doch 17, Die restlichen finden wir dann an Einsparungen im Haushaltsplan.
Aber den schauen wir uns in der nächsten Folge an!

Präsidium:
[22:49] Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15, zweite und dritte Beratung des von der

TOP 2 Staatsangehörigkeitsgesetz


[22:53] Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Rückführung.

Sabrina:
[22:56] Diese nächsten beiden Themen, über die wir sprechen, möchte ich ausdrücklich als gemeinsamen Themenblock verstanden haben.
Denn insbesondere die Regierungsfraktionen haben hier versucht, einen wirklich krassen Spagat zwischen diesen beiden Gesetzen hinzulegen.
Vielleicht ist das auch der Grund, warum man die an verschiedenen Tagen beraten hat. Beide am selben Tag war vielleicht doch ein bisschen zu hart.
Denn wie das so ist, wenn man Spagat macht und das nicht sehr gut trainiert hat, dann kann man sich dabei ganz böse was zerren. Und ich glaube, genau das ist hier passiert.
Ich muss vorausschicken, ich habe die beiden Gesetze nicht vollständig durchdrungen, weil mir irgendwann die Zeit davon gelaufen ist und das alles auch wahnsinnig komplex ist, so mit Verweisen auf Verweise auf Verweise.
Ich habe dazu auch noch ganz viele lose Gedanken im Kopf, die noch nicht ganz fertig sind. Ich beschränke mich daher hier auf einzelne Punkte.
Das ist aber nicht die vollständige Liste.
Wir steigen ein mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Die wurde am Freitag, den 19. debattiert. Da war die Welt schon wieder in Ordnung.
Die Regierungsfraktionen schickten ihre Abgeordneten mit Migrationshintergrund ans Rednerpult, und alle waren sie ähnlich begeistert wie Canan Bayram von den Grünen.

Bundestag:
[23:57] Es ist so wichtig, dass wir dieses Gesetz genau jetzt beschließen, während diese Rassisten von der AfD ihre faschistischen Deportationspläne schmieden und die Hälfte wahrscheinlich heulend irgendwo in der Ecke liegt.
Stehen wir als Ampel für eine bunte und offene Gesellschaft.
Wir stehen für eine Gesellschaft, die frei und gleich zusammen steht, meine Damen und Herren, und in der man dazugehören kann, egal woher man kommt.

Sabrina:
[24:31] Was wird jetzt geändert? Erstmal werden die generellen Fristen dafür, wann man sich einbürgern lassen kann, von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Es gibt sogar noch ein Schnellverfahren, in dem das schon nach drei Jahren geht.
Das greift insbesondere bei besonderen Integrationsleistungen.
Das sind besonders gute schulische Leistungen, berufsqualifizierende Leistungen oder auch ein bürgerschaftliches Engagement.
Außerdem müssen dafür noch Sprachkenntnisse auf dem Level C1 nachgewiesen werden und alle anderen Voraussetzungen der Einbürgerung müssen erfüllt sein.
Dann werden einige dieser Voraussetzungen für eine Einbürgerung auch noch mal angepasst.
Nicht fundamental, aber doch in ein paar Details. Zum einen gibt es Änderungen bei den Anforderungen für die Sicherung des Lebensunterhalts.
Da stand bisher einfach nur, dass es sichergestellt sein muss, dass jemand ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen den Lebensunterhalt bestreiten kann.
Das wird jetzt ein bisschen eingeschränkt. Es gilt nämlich nicht mehr, wenn du vollzeiterwerbstätig bist, also wenn du aufstocken musst oder zumindest in den letzten 24 Monaten mindestens zwei Monate Vollzeit erwerbstätig warst.
Hier wird also sichergestellt, dass auch Leute in prekären Arbeitsverhältnissen, die aufstocken müssen, dass die auch eine Perspektive haben, sich irgendwann mal einbürgern lassen zu können. Ist das nicht nett?

[25:41] Man könnte natürlich auch dafür sorgen, dass die nicht aufstocken müssen.
Aber dann müsste ja die Wirtschaft wieder deren Gehalt bezahlen und nicht der Staat. Aber das ist ja viel zu viel verlangt.
Die zweite Variante, unter dem eben dieser diese Einschränkung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht gilt, ist, wenn du als Arbeitskraft im Rahmen eines wir nannten es damals Gastarbeiterabkommens.
Da gab es ja verschiedene, wenn man über ein solches eingereist ist.
Ich denke aber, der zentrale Punkt der Änderung ist wohl, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nun generell akzeptiert wird.
Das heißt, alle Paragraphen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft bisher ausgeschlossen haben, werden halt einfach gestrichen.
Diese Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft, die habe ich ja damals in die 90er schon nicht verstanden.
Ich erinnere mich noch, das muss so Ende der 90er, Anfang der Nullerjahre gewesen sein, da hatte die CDU schon mal eine Riesenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gefahren. Das war auch großes Wahlkampfthema. Überall Plakate, doppelte Staatsbürgerschaft auf jeden Fall verhindern. Alles ganz schlimm.
Und ich habe bis zum heutigen Tag nicht verstanden, was eigentlich das Problem ist.
Also was sind die schlimmen Dinge, die passieren, wenn jemand zwei Staatsangehörigkeiten hat? Verstehe ich bis heute nicht.
War natürlich auch Thema in der Debatte, denn die CDU ist ja bis heute der Meinung, dass dann schlimme Dinge passieren, die ich nicht verstehe. Herr Throm von der CDU versucht das hier mal im Rahmen von einigen Zwischenfragen zu erklären.

Bundestag:
[26:57] Meine Frage betrifft Ihren Kollegen David McAllister. Was sagen Sie dem, wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen wollen?
Dem sage ich herzlich willkommen, wie allen anderen EU Bürgern, im übrigen auch anderen durchaus befreundeten Staaten wie Amerika oder wie unserem Freundesland Israel.
Selbstverständlich kann es doppelte Staatsbürgerschaften geben, aber nicht generell.
Wir müssen unterscheiden zwischen den Ländern, die bei uns befreundet sind, die uns nahestehen, bei denen wir keine ausländischen politischen Konflikte nach Deutschland hereintragen, und denen, wo es eben auch kritisch werden könnte.
Die meisten, die noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, kommen aus der türkischen Community.
Herzlich willkommen! Jawohl! Und die meisten, die hier leben, wählen dann AKP und Erdogan bei ihren Wahlen.
Sie tragen. Sie tragen diese Konflikte zu uns ins Land hinein.

Sabrina:
[27:57] Okay, Ich verstehe es immer noch nicht. Es ist jetzt sicher sehr verkürzt, aber was Herr Throm hier sagt, ist ja gerade den türkischen oder den türkischstämmigen Menschen können wir den deutschen Pass nicht geben, weil sie mit ihrem türkischen Pass die AKP wählen, also die Partei des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan.
Soweit ich weiß, tritt die AKP nicht zur Bundestagswahl an.
Insofern verstehe ich nicht, inwiefern das einen Unterschied macht.
Also ich meine, wenn die AKP wählen in der Türkei, dann, dann tun sie das, egal ob sie jetzt auch noch einen deutschen Pass haben oder nicht.
Also was ist der Unterschied?
Was ändert sich konkret? Ich verstehe es nicht. Vielleicht werde ich auch einfach nie verstehen.
Ich persönlich finde einfach sehr viel plausibler, was Stephan Thomae von der FDP dazu gesagt hat.

Bundestag:
[28:35] Künftig soll es so sein, dass wir sagen, Wer zu uns kommen will, um hier zu arbeiten, der kann nach fünf Jahren Deutscher werden, wenn er sprachlich, rechtlich, wirtschaftlich gut integriert ist.
Wenn also unsere Sprache beherrscht, wenn mit unseren Gesetzen nicht über Kreuz kommt und wenn er vor allem den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherstellen kann. Ein ganz wichtiger Punkt.
Dann kann er Deutscher werden und muss auch nicht die alte Staatsbürgerschaft abgeben, wofür es gute Gründe geben kann. Erbrechtliche Gründe Grundbesitz in der alten Heimat, familiäre Bindungen.
Deswegen ist es eine sinnvolle Sache, so vorzugehen für ein Land, das Arbeitskräfte braucht.

Sabrina:
[29:21] Herr Thomae hat in seiner Aufzählung der Voraussetzungen auch noch eine Sache vergessen.
Oder vielleicht war sie auch inbegriffen in dem nicht mit Gesetzen überkreuz kommen. Aber die möchte ich noch mal ein bisschen ausdifferenzieren.
In den Voraussetzungen für die Einbürgerung wird hier auch noch mal ein Paragraph ein bisschen weiter erläutert.
Es gibt nämlich schon seit längerer Zeit einen Paragrafen, dass man sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen muss und erklären muss, dass man keine Bestrebungen verfolgt, diese zu unterlaufen.
Das wird jetzt noch mal weiter ausdefiniert und explizit festgehalten, dass antisemitisch, rassistisch oder sonst wie menschenverachtend motivierte Handlungen mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.
Das steht jetzt im Staatsangehörigkeitsgesetz mit drin. Über diese Feststellung kann man in mehrere Richtungen nachdenken. Das nur als Tipp.

[30:09] In der Ausschussberatung ist auch noch ein weiteres Bekenntnis hinzugekommen, dass für die Einbürgerung erforderlich ist, nämlich ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und für ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

[30:29] Auch zu diesen Sachen muss man sich bekennen, wenn man die Staatsangehörigkeit erhalten möchte.
Eine letzte Änderung möchte ich noch erwähnen Im Paragraphen 17 werden über die Hälfte der Gründe gestrichen, durch die man die Staatsangehörigkeit verlieren kann.
Das ist, glaube ich gerade in der heutigen Zeit noch mal eine wichtige Sache, die wir uns angucken sollten.
Übrig bleiben jetzt nur noch der Verzicht, also der freiwillige Verzicht, der Eintritt in die Streitkräfte eines anderen Landes bzw konkrete Kampfhandlungen und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Alle anderen Gründe, die da vorher noch mit drin standen in diesem Paragraphen 17 fallen weg.
Dadurch fallen dann auch die ganzen Paragrafen weg, die diese Gründe weiter geregelt hätten.
Deswegen gibt es in diesem Gesetz eine ganze Reihe von Paragraphen, die einfach nur gestrichen werden.
So, so viel soll es zu der Neuregelung gewesen sein.
Wie gesagt, es ist nicht die vollständige Liste. Es ist ein recht umfangreiches Gesetz. Die Bundesregierung rechnet damit, dass sich dadurch jetzt im ersten Schwung so um die 2,5 Millionen Menschen, die jetzt schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, dazu entscheiden könnten, die Einbürgerung zu beantragen.
Stephan Thomae hat in seiner Rede auch noch mal herausgestellt, warum es aus Sicht der Regierungsfraktionen so wichtig ist, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern.

Bundestag:
[31:41] Deutschland ist ein Land, das braucht Arbeitskräfte, auch aus dem Ausland.
Und bei dem Bemühen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, haben wir auch strukturelle Nachteile.
Sprachliche Hürden, weil unsere deutsche Sprache nirgendwo in der Welt als zweite Verkehrssprache üblich ist.
Unser Land gilt auch nicht als klassisches Einwanderungsland.
Deswegen tun wir uns sehr schwer, Arbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen, die wir brauchen, um unsere Sozialsysteme sicherzustellen.

Sabrina:
[32:13] Und diesen Gedanken merken wir uns jetzt mal für das nächste Thema.

Präsidium:
[32:17] Ich rufe jetzt auf die Tagesordnungspunkte 32 a und 32 B zweite und dritte Beratung

TOP 3 Rückführungsverbesserungsgesetz


[32:21] des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Sabrina:
[32:26] Denn auch zu diesem Gesetz hatte Herr Thomae viel zu sagen. Das klang aber irgendwie ganz anders als das eben.
Aber wir fangen mal vorne an Was macht das Rückführungsverbesserungsgesetz?
Wir erinnern uns noch mal mehr oder weniger gern an das Zitat von Olaf Scholz aus dem letzten Jahr Wir müssen endlich im großen Stil abschieben.
Bei Innenministerin Nancy Faeser klingt das so.

Bundestag:
[32:46] Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, der muss Deutschland auch wieder verlassen.
Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Migration in der Gesellschaft insgesamt akzeptiert wird und Integration auch funktioniert.
Mit der Rückführungsoffensive arbeitet diese Bundesregierung konsequent daran, dass Abschiebungen von den Ländern schneller und effizienter durchgeführt werden können.

Sabrina:
[33:11] Das Rückführungsverbesserungsgesetz soll jetzt dafür sorgen, dass das auch passieren kann.
Ich muss hier noch mal darauf hinweisen, dass ich dieses Gesetz nicht vollständig durchdrungen habe.
Und ich bin bei weitem nicht die einzige. Auch in vielen Stellungnahmen, sowohl beim Ministerium als auch in der Anhörung haben Sachverständige aus allen möglichen Bereichen darauf hingewiesen, dass die Frist, dieses Gesetz zu prüfen und die Frist für die Stellungnahmen sehr, sehr kurz war.
Ich glaube, bei dem Referentenentwurf war die Frist zwei Tage.
Deswegen haben sich auch viele Sachverständige teilweise nicht in der Lage gesehen, das Gesetz komplett zu durchdringen und ordentlich einzuschätzen.
Das ist natürlich, wenn wir darüber reden, dass wir mehrere Grundrechte einschränken, extrem schwierig. Dazu komme ich gleich noch. Wir hören noch mal rein, was Nancy Faeser zu den genauen Maßnahmen des Gesetzes erläutert.

Bundestag:
[33:55] Erstens Wir werden mit einer Reihe an Neuerungen künftig effektiv verhindern, dass Personen untertauchen und damit ihre Abschiebung vereiteln.
Und wir werden zweitens die Identitätsfeststellung erleichtern.
Denn ein weiteres Hindernis für die Abschiebung ist oft, dass die Identität der Betroffenen schwer zu erklären ist.
Auch im Kampf gegen organisierte Kriminalität unterstützt uns dieses Gesetz, dass es erleichtert, uns Mitglieder krimineller Vereinigungen auszuweisen.
Unser Grundsatz ist und bleibt Wer in kriminellen Netzwerken operiert, muss die Konsequenzen auch spüren, auch was das Aufenthaltsrecht angeht.
Das gilt auch insbesondere für Schleuser und ihr menschenverachtendes Geschäft.
Deshalb erhöhen wir die Mindest und Höchststrafen in diesem Bereich und erleichtern auch die Ausweisung verurteilter Schleuser.

Sabrina:
[34:48] Man hört hier schon, da steckt sehr, sehr viel drin. Ich konzentriere mich hier auf ein paar wenige Punkte und nenne die anderen Themen jetzt mal nur so grob als Stichpunkte.
Es geht einmal um Verwaltungsvereinfachung. Da wird zum Beispiel die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen für Schutzbedürftige von zwei auf drei Jahre verlängert, sodass die eben seltener einen Antrag stellen müssen.
Außerdem gibt es noch Zuständigkeitsänderungen für die Stellung von Folgeanträgen.
Auch das soll eben die Verwaltung entlasten. Dann haben wir mehrere Maßnahmen im Bereich Verschärfung der Abschiebehaft. Da geht es vor allem um die Ausweitung von Haftgründen. Darauf komme ich gleich noch mal.
Die Dauer der Haft wird auch verlängert von zehn auf 28 Tage.
Da gibt es sehr große Zweifel, ob das erstens verhältnismäßig und zweitens mit den EU Richtlinien vereinbar ist.
Die Abschiebehaft wird von drei Monate auf sechs Monate verlängert.
Dadurch sollen die Behörden mehr Zeit zum Organisieren der tatsächlichen Abschiebung bekommen. Also Flüge buchen und solche Dinge. Also sprich man sagt den Leuten, unsere Behörden arbeiten zu langsam. Deswegen müssen wir dich jetzt leider länger einsperren. Herzlichen Dank.

[35:47] Im Vorfeld wurde in den Medien schon viel über einen weiteren Punkt berichtet, und zwar darüber, dass einige der Maßnahmen in diesem Gesetz dazu führen könnten, dass die Seenotrettung, also die Rettung von in Seenot geratenen Menschen in Booten vor allem auf dem Mittelmeer, durch dieses Gesetz kriminalisiert und unter Strafe gestellt werden könnte.
Wie das genau funktioniert, kann ich nicht erklären. Das sind Verweise auf Verweise, auf Verweise in anderen Gesetzen. Es gibt mehrere sehr ausführliche juristische Gutachten darüber, wie das genau funktioniert. Ich verlinke euch da einen Artikel.
Das war also schon vorher sehr stark in der Kritik, weil also ich meine, kann ja nicht sein, dass es verboten wird, Leute vorm Ertrinken zu retten. Also bitte.
In der Debatte am Donnerstag hat Helge Limburg von den Grünen zu diesem Thema folgendes gesagt.

Bundestag:
[36:29] Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umständen bestimmten Konstellationen auch die Seenotrettung von Geflüchteten zu kriminalisieren, auch wenn es dann Versuche aus dem Innenministerium gab, das zu beruhigen und es sei nicht so gemeint gewesen.
Finde ich doch, dass allein die Gefahr, allein die Gefahr, das deutsche Seenotrettungsorganisationen mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen werden wegen ihrer humanitären Tätigkeit.
Diese Gefahr muss ausgeschlossen werden. Die humanitäre Seenotrettung ist durch das Völkerrecht und durch das Grundgesetz nicht nur gestattet, sondern sogar geboten.
Darum ist es richtig, dass wir diese gesetzgeberische Klarstellung hier haben.
Seenotrettung bleibt natürlich auch in Zukunft erlaubt für Erwachsene und erst recht für Minderjährige.

Sabrina:
[37:07] Im Rahmen der Ausschussberatung wurde tatsächlich in diesem Paragraphen, also in diese Verweiskette noch mal eingefügt, dass das nur für den Landweg gelten soll.
Und damit soll jetzt das Problem gelöst sein und die Seenotrettung ist dann aus dem Straftatbestand ausgeschlossen.
Ob das tatsächlich stimmt, kann ich nicht beurteilen. Einer der Verfasser von einem der juristischen Gutachten, die ich eben erwähnt habe, hat im Tagesspiegel gesagt Ja, das behebt das Problem eigentlich nur so mittelmäßig.
Und insbesondere die Seenotrettung Minderjähriger könnte unter bestimmten Umständen eben doch noch strafbar sein.
Ich verlinke euch auch den Tagesspiegelartikel dazu in den Shownotes.
Frau Faeser sprach in ihrer Rede auch darüber, dass vor allem die Identitätsfeststellung verbessert werden soll.
Hinter dieser sehr wohlklingenden Bezeichnung verbergen sich diverse Änderungen, die auch von vielen Sachverständigen sehr, sehr kritisch gesehen wurden.
Denn hier geht es wirklich an die Grundrechte der Asylsuchenden.

[38:01] Zwei Probleme werden hier behauptet in den Raum gestellt, genannt Sucht euch ein Wort aus, nämlich einmal.
Wir können bei vielen die Staatsangehörigkeit nicht feststellen und wissen deshalb nicht, wo wir hin wir sie abschieben können. Und zweites Problem Wenn wir dann wissen, wohin wir sie abschieben können, dann kriegen wir sie irgendwie. Nicht zu fassen.
Ich habe das sehr frei übersetzt. Jetzt gibt es mehrere Maßnahmen, die diese Probleme lösen sollen.
So sind jetzt zum Beispiel Asylsuchende verpflichtet, Passwörter ihrer Smartphones, Laptops oder Cloudspeicher herauszugeben, wenn das zur Identitätsfeststellung erforderlich ist.
Sie müssen auch ihre Fingerabdrücke abgeben, und wenn sie sich dagegen weigern, gilt der Asylantrag automatisch als offensichtlich abzulehnen.
Es soll jetzt auch bei Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften nicht nur die Zimmer der abzuschiebenden Personen untersucht werden können, sondern auch die Nachbarräume, also Räume von Leuten, die damit nichts zu tun haben.
Das Verbot von Durchsuchungen in der Nacht oder auch von Abholung in der Nacht wird eingeschränkt.
Also nächtliche Untersuchung oder nächtliche Abholung sind jetzt auch möglich unter ich zitiere Bedingung, die von der durchzuführenden Behörde nicht beeinflusst werden können.
Und also ich weiß nicht, wie es euch geht, aber meine Erfahrung ist, wenn Behörden eins können, dann Bedingungen finden, die sie nicht beeinflussen können.
Und es gibt nicht mal eine Einschränkung, wenn Kinder involviert sind.

[39:16] Und ich möchte euch bitten, euch diese Situation einmal vorzustellen.
Du bist eine Familie. Ihr habt ein kleines Kind, vielleicht mehrere kleine Kinder.
Ihr kommt aus dem Krisengebiet, seid vor Krieg, vor Vertreibung, Bürgerkrieg geflohen. Jetzt seid ihr an einem Platz, wo ihr euch einigermaßen sicher fühlt.
Und dann klopft es nachts an der Tür. Ein DurchsuchungsKommando der Polizei stürmt rein und durchsucht eure Wohnung oder holt euch ab.
Versucht einfach nur mal fünf Minuten, euch in diese Situation hineinzuversetzen.

[39:41] Ja, und dann haben wir noch einen ganz großen Bereich der Straftatbestände, die hier ausgeweitet werden.
Viele davon beziehen sich auf die von Frau Faeser schon erwähnten Schleuseraktivitäten.
Einige beziehen sich aber auch auf das Thema Identitätsfeststellung.
Und da möchte ich gerne noch ein bisschen tiefer reingucken, denn da verstehe ich sehr vieles nicht.
Denn es ist jetzt strafbar, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn im Rahmen eines Asylverfahrens falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden.
Es macht sich strafbar mit bis zu einem Jahr. Wer sich im Rahmen der Residenzpflicht nicht einmal wöchentlich bei der zuständigen Polizeidienststelle meldet.
Das war vorher erst bei mehrmaligen Verstößen strafbar, jetzt halt schon beim ersten.
Und es ist auch schon beim ersten Verstoß strafbar, wenn man gegen die Residenzpflicht verstößt.
Also wenn man nicht in dem Landkreis, in der Stadt, in dem Gebiet, in dem man sich aufhalten darf, angetroffen wird, weil man beispielsweise auch einfach mal in den falschen Bus eingestiegen ist, außerdem auch mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, wenn man keine Angaben oder falsche Angaben zu alter Identität oder Staatsangehörigkeiten macht.
Wer Dokumente oder Daten, die besagten Cloudspeicher oder Smartphones nicht herausgibt oder sich halt weigert, das Passwort herauszugeben.

[40:48] Ich bin keine Juristin. Vielleicht verstehe ich das nicht. Vielleicht fehlen mir Informationen. Vielleicht verstehe ich auch die ganzen Verweise nicht richtig.
Aber so wie ich es jetzt hier dargestellt habe, so lese ich das.
Und so müsste mir auch noch mal jemand erklären, wie das rechtsstaatlich sein kann.
Das sagt nicht nur ich, das steht auch in den Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins von Amnesty International und von Pro Asyl.
Dort wird gesagt, dass diese Straftatbestände mit den rechtsstaatlichen Grundprinzipien und mit der Verfassung nicht vereinbar sind.
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich meine, in jedem Strafverfahren hat man eine Aussageverweigerungsrecht und muss sich nicht selbst belasten.
Und in einem Asylverfahren gilt das nicht.
Und vor allem, wenn ich jetzt quasi in einem Asylverfahren mein Alter nicht nenne, mein Passwort nicht herausgebe, dann mache ich mich strafbar.
Dann bin ich ja aber in einem Strafverfahren und habe ein Aussageverweigerungsrecht. Das ist doch paradox.
Ich verstehe das nicht. Ich verstehe es wirklich nicht. Also das ist jetzt kein keine, keine rhetorische Volte oder so, um Leute zum Nachdenken zu bringen.
Ich verstehe es wirklich nicht.
Die Abgeordneten der Ampelkoalition waren in der zweiten Beratung wenig überraschend der Meinung, dass diese ganzen rechtlichen Probleme, die auch in der Anhörung aufgekommen sind, dass die jetzt alle behoben werden. Wir hören noch einmal Helge Limburg.

Bundestag:
[41:57] Es ist bereits dargestellt worden. Es hat einige Verbesserungen am Gesetzentwurf gegeben. Zum Beispiel ist klargestellt, dass es Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften nur durch staatliche Stellen, nicht durch private Sicherheitsdienste durchgeführt werden können.
Da scheint große Einigkeit.
Es ist bei den Vorschriften zur Identitätstäuschung bei der Strafbarkeit klargestellt worden, dass nur wirklich vorsätzliche Identitätstäuschung bestraft werden.
Die viel häufigeren Fälle, dass falsche Angaben gemacht werden, weil es zu Missverständnissen, Übersetzungsfehler und ähnlichem kommt, wird ausdrücklich nicht bestraft. Und das ist auch richtig so!
Es ist angesprochen worden. Der Gesetzentwurf sieht in der Tat erstmalig eine Pflicht Verordnung eines Anwalts für Personen, die in Haft oder Ausreisegewahrsam kommen, vor.
Im Strafrecht ist eine Pflicht Bauordnung vor einigen Jahren ausgeweitet worden.
Ist dort die Regel. In Abschiebehaft fehlte sie bislang völlig.

Sabrina:
[42:39] Da Herr Limburg bei den Grünen ist, möchte ich gerne Joschka Fischer zitieren I'm not convinced.
Was mich daran besonders stört, ist folgendes Es heißt ja immer und es wird immer wieder erwähnt, auch in der Rede von Nancy Faeser. Immer wieder Straftäter und Gefährder. Wir müssen Straftäter abschieben, immer wieder Straftäter und Gefährder, Straftäter und Gefährder in jeder Rede.
Wenn du aber natürlich Leute schon zum Straftäter erklärst, weil sie aus Versehen mal im falschen Landkreis waren oder einmal ihre wöchentliche Meldung bei der Polizei verpeilt haben oder falsche Angaben zu ihrem Alter machen, dann ist es doch früher oder später jeder ein Straftäter.
Vor allem wenn du diese strafbaren Handlungen dann auch noch in komplexen Verweisen versteckst, die selbst die Abgeordneten kaum noch verstehen.
Wie soll das denn jemand verstehen, der gerade erst hier angekommen ist und die Sprache und das Rechtssystem gar nicht kennen?
Also das liegt mir wirklich schwer im Magen, weil hier einfach pauschal Menschen kriminalisiert werden und zu Verbrechern und Straftätern gemacht werden.
Einfach nur für die Tatsache, dass sie hergekommen sind, um Schutz zu suchen.
Und an dieser Stelle würde ich gerne ein bisschen weiter rauszoomen und das ein bisschen mehr von außen betrachten.
Ich fand diese Debatte im Bundestag wirklich sehr, sehr schwer zu ertragen, denn im Wesentlichen bestand es daraus, dass die CDU der Ampelkoalition vorgeworfen hat, sie würde den Rechtsstaat nicht ausreichend unterhöhlen.
Und die Ampelkoalition hat geantwortet Doch, machen wir cuck.
Stephan Thomae, der in der Staatsangehörigkeitsdebatte noch darauf hingewiesen hat, wie wichtig Einwanderung für den Fachkräftemangel ist, sagt in dieser Debatte, dass hier.

Bundestag:
[44:00] Wir brauchen auch Migrationsabkommen mit Rückführungsvereinbarungen, wie sie jetzt zurzeit verhandelt, auch schon erste abgeschlossen worden sind.
Wir müssen auch weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten ausweisen, weil dann schon der Anreiz, zu uns zu kommen, sinkt.
Deswegen ist das eine integrale Maßnahme, ein Teil des Gesamtkonzepts dieser Koalition, um das Migrationsthema besser in den Griff zu bekommen, um es aufzulösen, falsche Anreize abzubauen, um den Anreiz innerhalb Europas zu senken, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen.

Sabrina:
[44:38] Es gab überhaupt keine unterschiedlichen Meinungen dazu im Bundestag.
Ampelkoalition und CDU haben sich in der Debatte gegenseitig darin überboten, wer mehr Leute abgeschoben hat. Und ihr dürft gerne mal raten, wer feixend daneben saß und sich die Hände gerieben hat.
Ich weiß nicht, ist das dieses die AfD inhaltlich stellen, von dem man jetzt gerade so viel hört?
Also ich hätte mir dieses die AfD inhaltlich stellen jetzt eher so vorgestellt, dass jemand mit Rückgrat ans Rednerpult tritt und sagen Ihr Leute passt mal auf folgender Plan.
Erstens wir reden hier gerade mal von 54.000 Leuten.
54.000 Leute circa plus minus sind gerade unmittelbar ausreisepflichtig.
Das sind die offiziellen Zahlen vom Innenministerium. Das sind zum Beispiel im Bundesland Bremen 610 Leute, in Niedersachsen sowas um 5000 Nordrheinwestfalen, sowas um die 10.000.
Der Haupthinderungsgrund einer Abschiebung ist auch nicht, dass die Identität nicht festgestellt werden kann oder dass sie sich versteckt haben.
Der Hauptgrund ist, dass die Heimatländer die Menschen nicht wieder aufnehmen.
Darauf haben auch in der Anhörung mehrere Sachverständige, vor allem Vertreter der Städte und der Verwaltung nochmal hingewiesen. Das ist der Hauptgrund, warum Abschiebungen nicht funktionieren. Und daran wird auch dieses Gesetz nicht ändern. Das sagt selbst die Bundesregierung.

[45:50] Das Innenministerium rechnet laut dem Gesetzentwurf mit gerade mal 600 Abschiebungen mehr.
Dieses Gesetz ist ein reines Ablenkungsmanöver.
Warum steht niemand da und sagt hier folgender Plan Wir nehmen diese 4,6 Millionen €, die dieses Gesetz an Mehrkosten verursacht geben.
Die den Kommunen schnappen uns diese 54.000 Leute und dann meinetwegen auch noch die gut 250.000 Geduldeten und gucken, wie wir die in eine Situation versetzen, in der sie sich, ich sage mal, nützlich machen können, in der sie hier Fuß fassen können, in der sie irgendeine Form von Perspektive haben, irgendwie so was oder auch nur eine Differenzierung einmal genauer hin zu gucken, über wen reden wir hier eigentlich?
Wer hat denn jetzt tatsächlich was auf dem Kerbholz? Also so richtige Straftaten nicht irgendwie, Der hat mir die falsche PIN für sein Telefon gegeben, sondern richtige Straftaten und nicht pauschal alles Straftäter.
Alle raus. Diese Position gibt's nicht. Im Gegenteil. Mit dieser Position giltst du als links oder bei manchen wahrscheinlich sogar schon als linksradikal.
Du wirst gleich komplett aus dem Diskurs ausgeschlossen.

[46:53] Also diese Diskursverschiebung und auch diese, diese Homogenität des Diskurses auf der politischen Ebene finde ich sehr, sehr bedenklich, denn die geht, glaube ich, sehr, sehr viel tiefer, als viele wahrhaben wollen.
Denn dazu noch eine Randbemerkung, die jetzt mit den Gesetzen nicht direkt was zu tun hat.
Zu beiden Gesetzen, also Staatsangehörigkeitsrecht und dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz, gab es ja auch jeweils eine Anhörung. In beiden Anhörungen und auch in vielen anderen Anhörungen saß auch Ulrich Vosgerau.
Und wenn du jetzt denkst Moment, den Namen habe ich doch vor kurzem erst gelesen, Ja, hast du nämlich in der Correctiv Recherche über diese Konferenz unweit des Wannsees, auf der ein rechtsradikaler Österreicher einen Masterplan zur Deportation von ausländischen und deutschen Staatsbürgern vorgestellt hat.
Ulrich Vosgerau war als Sprecher, als Redner auf diesem Treffen.

[47:39] Er hat dort nicht über Deportation gesprochen, sondern über Wahlmanipulation, darüber, wie man das Vertrauen in unser Wahlsystem untergraben könnte.
Und er hat auch über seine Bedenken gesprochen in Bezug auf Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden können.
So schreibt es Correctiv in der Recherche. Das ist ein Satz, den er selbst auch später bestätigt hat. Also der gleiche Punkt, den auch Herr Throm von der CDU in der Bundestagsdebatte vorgebracht hat.
Und wenn jemand, der auf solchen Treffen als Experte geladen ist, regelmäßig in Anhörungen ist, wodurch einfach bei aller Abgrenzung die Positionen in den Diskurs reinwandern, dann muss ich mich doch ernsthaft fragen, ob es wirklich noch fünf vor zwölf ist oder nicht. Schon deutlich später.
So Wie kriege ich jetzt die Kurve? Ich habe kein Intro für das nächste Thema.

TOP 4 Wahlwiederholung Berlin


Präsidium:
[48:24] Ich würde darum bitten, die Rudelbildung aufzulösen.

Sabrina:
[48:27] Ah, perfekt. Vielen Dank, Herr Präsident. Wir müssen noch mal über die Bundestagswahl 2021 sprechen.
Wir erinnern uns kurz zurück. Da hat es ja in Berlin ein bisschen Chaos gegeben, wodurch in mehreren Wahllokalen die Leute eigentlich gar nicht richtig wählen konnten.
Die Landtagswahl, also die Abgeordnetenhauswahl, musste deswegen auch schon in Teilen wiederholt werden.
Jetzt hat es auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundestagswahl gegeben, das ähnlich ausgefallen ist.
Das Gericht hat entschieden, dass auch die Bundestagswahl 2021 in 455 Wahlbezirken in Berlin wiederholt werden muss. Das ist ziemlich genau 1/5 der Berliner Wahlbezirke.
Der Bundeswahlleiter hat auch schon direkt mit dem Urteil bekannt gegeben, dass die Wiederholungswahl am 11. Februar stattfinden wird. Also da merkt man schon, das war erwartet, dass dieses Urteil so kommen wird und es war auch schon vorbereitet.
Das ist auch der spätestmögliche Termin in der Frist, die das Verfassungsgericht gesetzt hat. Also am 11. Februar wird in Berlin in 20 % der Wahlbezirke noch mal neu gewählt.

[49:23] An der Zusammensetzung des Bundestags wird die Wiederholung jetzt nicht großartig was ändern?
Das Maximum, was passieren kann, ist, dass 1 bis 3 Mandate zwischen den Parteien hin und her verteilt werden, also dass ein Mandat von einer Partei an eine andere geht.
Dadurch könnte sich die Sitzverteilung minimal ändern.
Da die Abstände zwischen den Parteien aber groß genug sind, wird sich das im Ergebnis nicht großartig auswirken.
Es kann auch sein, dass die Sitzverteilung im Grunde so bleibt und es nur einzelne personelle Veränderungen gibt.
Also dass zum Beispiel ein Sitz, der jetzt noch der SPD Berlin zusteht, dann der SPD Nordrhein Westfalen zugeschlagen wird oder so und dann eben die Person von den Landeslisten tauschen müssen.
Zittern müssen also tatsächlich nur ein paar einzelne Personen, zum Beispiel Stefan Gelbhaar von den Grünen aus dem Wahlkreis Pankow und Monika Grütters von der CDU in Reinickendorf.
Die haben da jeweils das Direktmandat gewonnen, und da kann es natürlich passieren, dass sie dieses Direktmandat verlieren.
Das heißt aber nicht zwingend, dass sie dann den Bundestag verlassen müssen, denn dann werden sie wahrscheinlich trotzdem noch über die Landesliste ihr Mandat behalten können.
Ein bisschen aufatmen kann ausnahmsweise mal die Linkspartei.
Da haben wir ja die Situation, dass die Linke eigentlich überhaupt nur im Bundestag ist, weil sie drei Direktmandate gewonnen hat.
Sonst wäre sie im Bundestag gar nicht vertreten, weil sie insgesamt unter 5 % hatten. Zwei von diesen drei Direktmandaten haben sie in Berlin gewonnen.
Das sind Gesine Lötzsch und Gregor Gysi.

[50:45] Der Wahlkreis von Gesine Lötzsch ist von der Wiederholung nicht betroffen.
Im Wahlkreis von Gregor Gysi wird in ungefähr 200 Bezirken neu gewählt, und Gregor Gysi hat sein Mandat einfach mit so großem Abstand gewonnen, dass das keine Auswirkungen haben wird. Und ich glaube, Gregor Gysi ist ja eh so ein Sonderfall. So, wenn der antritt, wird er gewählt, völlig egal.

[51:02] Bei den Linken haben wir dafür aber ein ganz anderes Problem, denn es ist ja so, dass die Wiederholungswahl mit der gleichen Kandidatinnenliste durchgeführt werden muss wie die ursprüngliche Wahl.
Es sei denn, die Personen sind zwischenzeitlich verstorben oder haben aus irgendwelchen Gründen ihr passives Wahlrecht verloren. Soll es ja geben.
Parteiaustritte sind aber kein Grund jemanden von der Liste zu nehmen.
Das heißt, für die Linkspartei treten nun auch Leute an, die gar nicht mehr in der Linkspartei sind, sondern in das Bündnis. Sahra Wagenknecht gewechselt haben.
Das wird sich mandatemäßig wahrscheinlich nicht auswirken. Das kommt rechnerisch, glaube ich, nicht hin. Ich bin aber trotzdem mal sehr gespannt, wie sich diese Gesamtsituation linke Bündnis Sahra Wagenknecht auf das Wahlergebnis auswirkt.
Ich finde sowieso, um jetzt noch mal kurz in den Meinungsteil zu wechseln ich bin nicht sicher, wie viel Sinn das macht, nach fast zweieinhalb Jahren noch so eine Wiederholung durchzuführen.
Also das Verfahren dauert einfach zu lange, Denn nehmen wir mal an, das wäre jetzt ein größeres Problem gewesen und nicht nur ein paar 100 Wahlkreise in einer einzigen Stadt.
Also stellen wir mal vor, es wäre wirklich ein größeres Thema gewesen, was auch grundlegende Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags gehabt hätte im Sinne von komplett andere Mehrheiten, die dann dadurch verhindert oder ermöglicht worden wären.

[52:11] Gut. Klar, in so einem Fall hätte es sicherlich irgendeine Art von Eilverfahren gegeben.
Hoffe ich jedenfalls. Aber trotzdem, selbst wenn es dann nur ein Jahr dauert, überlegt mal, was im ersten Jahr hier schon alles an Gesetzen verabschiedet wurde.
Da waren ziemlich dicke Bretter dabei. Wir hatten Bundeswehr, Sondervermögen, Erhöhung des Mindestlohns, es wurde debattiert über Strafbarkeit von Sterbehilfe und die Impfpflicht. Ist dann beides nicht passiert, Aber hätte ja sein können.

[52:36] Dann gab es das Osterpaket für erneuerbare Energien, die ganzen Entlastungsgesetze im Rahmen von Corona, Sofortzuschlag, Einmalzahlungen, Heizkostenzuschuss, alles in den ersten zwölf Monaten.
Also wenn wir jetzt also annehmen, das wäre von einem Bundestag verabschiedet worden, der sich möglicherweise dann im Nachhinein als gar nicht legitim gewählt herausstellt, das ist schwierig.
Also ich denke, da müsste es auf jeden Fall ein Eilverfahren geben und dann aber auch so was wie ein Moratorium sozusagen, dass man sagt, okay, hier ist irgendwas fundamental schief gelaufen, wir drücken jetzt auf Pause.
Die alte Bundesregierung macht noch geschäftsführend weiter, dürfen auch meinetwegen noch einen Haushalt verabschieden, damit es irgendwie weiterläuft oder so, aber eben ohne große Änderungen einfach nur immer aus dem alten Jahr ins Neue übertragen oder so was.
Aber ansonsten ist hier Pause, bis wir das geprüft haben. Und dann entscheiden wir innerhalb von wenigen Monaten, ob noch mal neu gewählt wird oder nicht.
Und dann aber alle nicht nur einzelne Wahlkreise, sondern alle, weil erst damit wäre eine einheitliche Situation geschaffen.
Also ich denke, das müsste man bei Gelegenheit noch mal diskutieren, dieses ganze Verfahren.
Vielleicht gibt es ja auch schon ein Notverfahren für größere Zwischenfälle.
Vielleicht ist da irgendwo was in der Schublade. Falls es das nicht gibt, brauchen wir aber auf jeden Fall so einen Notfallplan, weil das darf dann nicht einfach zweieinhalb Jahre dauern.

[53:47] Aber okay, für diese Wahl ist es jetzt so Am 11. Februar wird in Teilen von Berlin noch mal neu gewählt.
Die Wahlbeteiligung dürfte nicht so wahnsinnig hoch ausfallen, würde ich mal vermuten.
Auf jeden Fall. Schauen wir aber in der nächsten Folge dann noch mal drauf, was am Ende dabei rausgekommen ist. So, wir kommen zu den weiteren Gesetzen,

Weitere Gesetze


[54:03] über die in zweiter und dritter Lesung abgestimmt wurde. Dieser Blog wird heute recht kurz, denn wir haben derer nur zwei.
Nummer eins ist das Polizeibeauftragten Gesetz. Das ist, wie der Name verspricht ein Gesetz über die Einsetzung eines oder einer Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag.
Damit soll ein neues Amt geschaffen werden. Das soll dann eine Stelle beim Bundestag sein, bei der Beschäftigte der Polizei oder eben auch Bürgerinnen und Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der Polizeibehörden oder strukturelle Missstände melden können.
Die werden dann dort geprüft und bewertet. Also im Grunde so was wie die Wehrbeauftragte für die Bundeswehr, nur dann halt für die Polizeibehörden, die direkt dem Bund unterstehen, also die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des Deutschen Bundestages.
Das ist noch mal eine eigene Behörde. So eine Stelle gibt es auch schon in ein paar Bundesländern für die Landespolizei. Und jetzt gibt es eben auch eine beim Bund.

[54:54] Das zweite verabschiedete Gesetz ist die zweite Änderung des Energiewirtschaftsrechtes.
Das ist ja auch eines dieser Gesetze, die, an denen irgendwie permanent herumgedoktert wird.
Dieses Mal geht es noch mal um die Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.
Das ist ein Gesetz, das im April 22 verabschiedet wurde und das bestimmte Mindest füllstände für Gasspeicher vorschreibt.
Wir hatten in der Folge sechs schon mal darüber gesprochen, was da genau passiert.
Diese ganzen Regelungen sollen jetzt mit dieser zweiten Änderung noch mal verlängert werden, und zwar bis zum 1.
April 2027. Außerdem wird noch eine Sonderregelung für die Netzbetreiber von Stromübertragungsnetzen verlängert, nämlich die Regelung, dass da Höchstspannungsnetze zeitweise höher ausgelastet werden können, ohne dass sie sich das vorher genehmigen lassen müssen.
Auch diese Regelung wird jetzt bis 2027 verlängert.
In der Ausschussberatung wurden hier noch Maßnahmen zur Umsetzung einer EU Richtlinie mit aufgenommen. Die haben aber auch mit Herkunftsnachweisen für Gas zu tun, was auch im ursprünglichen Gesetz vorkommt.
Insofern ist das glaube ich kein Trojaner hart an der Grenze.
Ich würde sie jetzt erstmal nicht als Trojaner werten, was bedeutet, dass wir eine trojanerfreie Folge haben.
Gut, es gab auch nur vier Gesetze, die verabschiedet wurden, aber immerhin. Ja, und das war es auch schon mit den verabschiedeten Gesetzen.
Wir hatten aber natürlich noch ein paar, die in erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen wurden und damit herzlich willkommen zu.

Was war sonst noch?


Background Music


Sabrina:
[56:22] In erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen wurde ein Gesetz zur Änderung des DWD Gesetzes. Das betrifft den Deutschen Wetterdienst.
Das Gesetz zum Digital Services Act.

[56:33] Eine Änderung des Funkanlagen Gesetzes Die neunte Änderung des GemeindefinanzReformgesetzes.
Das freiwilligen Teilzeitgesetz. Die dritte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Und ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlung, zur Erleichterung des Einsatzes von Stecker und Solargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare Energien Anlagen.
Ja, das ist alles in einem Gesetz.
Dann gab es noch ein paar Debatten über Berichte und besondere Anlässe.
Einmal über den Bafög Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung der Bedarfssätze, der Agrarpolitische Bericht Der Bericht der Bundesregierung zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und noch einmal eine Debatte über den Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2022.
Das war noch mal eine neue Debatte über den schon bekannten Bericht.
Kein neuer Bericht, leider.
Beschlossen wurde hier aber noch eine Entschließung, mit der der Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Empfehlung der Wehrbeauftragten zu prüfen und den Verteidigungsausschuss bis zum 6. Mai über alle Maßnahmen zu informieren.
Eine weitere Debatte gab es dann noch über den fünften Jahrestag des Vertrags von Aachen und eine Beratung der Großen Anfrage der CDU CSU zum Thema Digitalpakt 2:00 null.
Und dann gab es diesmal eine ganze Reihe von personellen Veränderungen.
Eine eher unerfreuliche habt ihr wahrscheinlich schon in den Nachrichten mitbekommen.

Präsidium:
[58:00] Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir trauern um Wolfgang Schäuble.
Unser früherer Präsident ist am 26. Dezember 2023 gestorben.
Wolfgang Schäuble hat sein Leben in den Dienst der Demokratie gestellt.
51 Jahre lang war Wolfgang Schäuble Mitglied des Deutschen Bundestages, länger als jede und jeder andere in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus.
Zwei Jahrzehnte trug er Regierungsverantwortung. Er war Chef des Bundeskanzleramts, Bundesinnen und Bundesfinanzminister.
Immer wieder hat er Weitsicht bewiesen und ist vorangegangen.

[58:48] Bis zum Schluss hatte Wolfgang Schäubles Wort großes Gewicht.
Und das über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Am 15. Dezember 2022 hielt er seine letzte Rede hier im Plenarsaal.
Erblickte auf 50 Jahre als Abgeordneter zurück und ordnete die Krisen der Gegenwart ein.
Im Kern rief er uns zu Habt nur Mut, die Zukunft zu gestalten.
In einem seiner letzten Interviews sagte Wolfgang Schäuble, Abgeordneter zu sein. Das ist ein großes Privileg.
Ich spreche sicher für das ganze Haus, wenn ich sage, es war ein Privileg, Wolfgang Schäuble als Kollegen erlebt zu haben. Er wird uns fehlen.

Sabrina:
[59:38] Die vollständige Trauerrede von Bärbel Bas findet ihr auch noch einmal in den Shownotes verlinkt.
Und dann haben noch drei Abgeordnete ihr Mandat niedergelegt, und zwar Jürgen Trittin am 2.
Januar. Seine Abschiedsrede im Bundestag hat er schon in der letzten Sitzungswoche im Dezember gehalten.
Das ist mir aber irgendwie durchgerutscht. Zu seinen Gründen hat er in einem Interview angegeben, dass er schon zur letzten Bundestagswahl beschlossen hat, dass das seine letzte Kandidatur sein wird.
Und im vergangenen Sommer hätte er dann festgestellt, dass er im Herbst 25 Jahre Mitglied des Bundestags sein würde. Und da hat er sich gedacht Das ist doch ein guter Moment, davon Abschied zu nehmen.
Okay, Andre Bierhegger von der CDU aus dem Wahlkreis Osnabrück hat sein Mandat zum 31. zwölfte niedergelegt.
Herr Bierhegger ist seit Anfang des Jahres neuer Geschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes.
Das wäre auch quasi ein Interessenskonflikt. Und deswegen hat er sein Mandat niedergelegt.
Seine Nachfolge tritt Ingrid Pahlmann aus dem Wahlkreis Gifhorn Peine an, ebenfalls zum 31. zwölfte hat Reginald Hanke von der FDP aus dem Wahlkreis Saalfeld Rudolstadt sein Mandat niedergelegt.
Er weist in seinem Statement ausdrücklich darauf hin, dass er das aus freien Stücken entschieden hat.

[1:00:44] Okay, und begründet es dann ganz ähnlich wie Jürgen Trittin, nämlich dass er scheinbar auch überraschend festgestellt hat, dass er diesem Jahr 67 wird und damit das Rentenalter erreicht hat und möchte sich zukünftig mit anderen schönen Dingen des Lebens beschäftigen.
Ich habe da irgendwie ein Störgefühl. Ich weiß auch nicht, aber gut.
Seine Nachfolge übernimmt Tim Wagner aus dem Wahlkreis Jena und damit sind wir

Ausblick


[1:01:07] am Ende unserer heutigen Tagesordnung und kommen zum Ausblick auf die nächste Sitzungswoche.
Auch die wird relativ kurz. Die nächste Sitzungswoche startet am 30.
Januar und da ist jetzt wirklich mal Haushalt.
Jetzt wirklich, jetzt ziehen wir das durch. Was anderes steht auch bisher nicht auf dem Plan.
Es gibt da noch eine zweite Sitzungswoche Mitte Februar. Für die gibt es aber bisher noch keine Tagesordnung. Die Pipeline dafür ist aber gut gefüllt, wie ihr natürlich auch noch mal im Bundestagszusammenfassung nachschauen könnt.
Nur um das noch mal kurz zu erwähnen Wir hören uns dann nach dieser zweiten Sitzungswoche wieder.
Bis dahin wünsche ich euch wie immer eine gute Zeit. Ich bedanke mich herzlich für die Unterstützung, für euer Feedback, für eure Aufmerksamkeit.
Danke fürs Zuhören. Bis bald und sagte.

Outro


Präsidium:
[1:01:51] Und wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung angekommen.
Und ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein für Dienstag, den 30. Januar 2024 um 10:00.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende und kommen Sie gut in Ihre Heimat.
Die Sitzung ist geschlossen.