PR069 Barrierefreiheit, Fußfesseln, Luftverkehrsteuer und Krankenversicherung

Über die 76.-78. Sitzung des Bundestags vom 06.-08. Mai 2026
 
Die Woche, in der schon wieder ein Gesetz an einem Trojaner gescheitert ist. Ich beschäftige mich mit Barrierefreiheit, freue mich (ein bisschen) über die Änderung des Gewaltschutzgesetzes und wundere mich über die Senkung der Luftverkehrsteuer. Mangels weiterer Lesungen schaue ich mir dann noch eine Debatte zur Gesundheitsreform an und ziehe Bilanz des ersten Regierungsjahres von Schwarz-Rot.
 
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Sabrina Gehder
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Bundestag

TOP 2 – Gewaltschutzgesetz

Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Änderung des Gewaltschutzgesetzes

In den Einspielern:
Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerin der Justiz, SPD)
Axel Müller (CDU/CSU)
Ulle Schauws (B90/Grüne)
Dr. Lena Gumnior (B90/Grüne)

Links:
Institut für Menschenrechte: Istanbul-Konvention
ZDF Heute Journal: „Das Problem muss man benennen und angehen“
BKA: Häusliche Gewalt: Opferzahlen auf neuem Höchststand
BMBFSFJ: Standards Täterarbeit Häusliche Gewalt (PDF)

Was war sonst noch?

Tagesschau: Warum der Bundesrat die Entlastungsprämie ablehnt

Erwähnte Folgen:

Transkript

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Ein Kommentar

  1. Zur elektronischen Fußfessel ein paar Hinweise und eine Korrektur:

    – Gesagt wird die Strafbarkeit von K.O.-Tropfen solle noch kommen. Das klingt immer nach einer eklatanten Lücke die Frauen ungeschützt lässt. Die existiert so aber nicht. Jemanden K.O.-Tropfen ins Getränk zu mischen ist wie das unterjubeln jeder anderen Droge (gefährliche) Körperverletzung und somit schon heute strafbar. Eine Änderung bedarf es nicht. Es geht darum, dass die häufigsten K.O.-Tropfen GBL und GHB sind. Die werden übrigens auch zur eigenen Berauschung verwendet. Das sind in der Industrie verwendete Chemikalien (z.B. für Felgenreiniger) und somit völlig legal zu erwerben. Wie auch schon bei Lachgas wird hier eine Gesetzesänderung beabsichtigt die den Verkauf an Privatpersonen verbietet. Für den Eigenkonsum macht es sicherlich einen Unterschied wie gut die verfügbar sind. Ob es für Gewalttäter die Frauen damit betäuben einen Unterschied macht ob man das Zeug legal kaufen kann oder nicht, wage ich zu bezweifeln. Die Körperverletzung und etwaige Sexualdelikte wiegen juristisch viel schwerer als der Besitz von BTM und scheinen die Täter ja nicht zu stören.

    Zur Fußfessel nur ein Hinweis:
    Fußfesseln sind stigmatisierend. Wer sie trägt sieht sowas von schuldig aus. Man braucht damit sicherlich nicht zum Sport o.ä. gehen. Auch im Job kann es zu Problemen kommen. Dementsprechend ist genau zu schauen wem man diese auferlegt. Bei verurteilen Sexualstraftätern mit schlechter Prognose fällt die Abwägung leicht. Bei einer sehr sehr konkreten Gefahr einer Gewalttat (auf z.B. Expartnerin) wie jetzt im Gesetz beschlossen dürfte es auch noch gehen. Aber bei weniger wird es schwer. Wenn also nur eine abstrakte Gefahr besteht weil es sein könnte, dass er gewalttätig werden könnte, wäre die Fußfessel eine Bestrafung ohne rechtskräftige Verurteilung. Die Fußfessel bekommt man – da präventiv – sowieso „unschuldig“. Da sollte man gut abwägen um die nur Leuten zu verpassen bei denen man sich praktisch sicher ist, dass es sonst zu Straftaten kommt.

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