Wenig los diese Woche (also, im Bundestag), deswegen heute mal eine kürzere Folge. Ich spreche noch einmal über die GEAS-Reform, über die Umwandlung des Bürgergelds zur Grundsicherung und über die Krankenhausreform. Als einzigen Neuzugang schaue ich mir außerdem die Reform des Produkthaftungsrechts an.

TOP 1 – GEAS
Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Anpassung an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
BTZusFas: Änderung des AZRG und weiterer Gesetze (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
In den Einspielern:
Sonja Eichwede (SPD)
Clara Bünger (Die Linke)
Sebastian Fiedler (SPD, inklusive Intervention von Clara Bünger)
Links:
DIMR: Stellungnahme: Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen
Verfassungsblog: Dobrindts Rechtsbruch
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zu Grenzkontrollen, DrsNr 21/3358
TOP 2 – Produkthaftungsrecht
Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Zuständiger Ausschuss:
Recht und Verbraucherschutz
In den Einspielern:
Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerin der Justiz, SPD)
Sebastian Steineke (CDU/CSU)
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU)
Dr. Till Steffen (B90/Grüne)
Links:
Golem: Google löscht versehentlich Clouddaten eines Pensionsfonds
TOP 3 – Bürgergeld
Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Reform des Bürgergelds
In den Einspielern:
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU)
Annika Klose (SPD)
Daniela Rump (SPD)
Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss, Katja Kipping ab 00:33:03
Links:
Sozialverband VdK: „Reform von gestern“
SoVD: Reform der Grundsicherung beschlossen – SoVD warnt vor Folgen
TOP 4 – Krankenhausreform
Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
In den Einspielern:
Dagmar Schmidt (SPD)
Dr. Janosch Dahmen (B90/Grüne)
Links:
Ärzteblatt: Krankenhausreform: Einigung steht offenbar fest
Ärzteblatt: Bundestag will Krankenhausreform am Freitag verabschieden
Table Media: Krankenhausreform: Bund kommt Ländern mit Änderungsantrag entgegen
Table Media: Übersicht der Änderungsanträge vom 10.02.2026
Table Media: Krankenhausgesetz: Wie die Koalition den Ländern immer weiter entgegengekommen ist, aber wenig Reformentschlossenheit zeigt
Erwähnte Folgen:
- PR040 Berlin, Sicherheitspaket, Krankenhäuser und Steuern
- PR056 GEAS-Reform, Wehrdienst, Rente, Taser und Geschäftsordnung
- PR058 Aktivrente, Krankenhäuser, Schwarzarbeit, NIS 2
- PR060 Bundespolizei, Finanzmarkt, Verbraucherschutz und Jugendarbeit
- PR061 Bürgergeld, Data Act, Meere, Wölfe und Schweine
Transkript
Hier findest du das vollständige Transkript dieser Folge:
HTML | WebVTT
Bitte beachte, dass das Transkript automatisch erstellt wurde und daher Fehler enthalten kann.
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Zur Grundsicherung und Ausnahmen bei psychischer Erkrankung.
Es ist nicht ganz so wie dargestellt. Die 6 Monate sind die Wartezeit für die Therapie. Für ein Gespräch ist das nicht ansatzweise so. Wer sich da etwas bemüht, bekommt meist innerhalb weniger Wochen, teils weniger Tage einen Termin. Ist von den Kassenärztlichen Vereinigung/der Politik so gewollt. Ich muss Erstkontakte anbieten selbst wenn ich keine freien Therapieplätze habe. Auf dem Papier sieht es toll aus, weil ja die Patienten versorgt sind. In der Praxis höre ich mir dann eine Stunde das Problem an, komme fast immer zum Ergebnis da ist Therapie erforderlich (wer ohne tatsächlichen Bedarf tut sich den Aufwand denn an?) aber einen Platz kann ich dann in einem halben Jahr anbieten. Hilft herzlich wenig.
Für die hier genannten Fälle bedeutet das aber, dass es schon möglich ist halbwegs zeitnah ein Erstgespräch zu bekommen. Vielleicht auch einzelne Folgetermine für ein bisschen Diagnostik. Wenn jemand zeitlich flexibel ist, habe ich die eingeschoben wenn woanders jemand für einen Termin abgesagt hat. Fürs Jobcenter kann das reichen. Nur wird der kranke Leistungsbezieher dadurch kein bisschen gesünder.
Was mit dem Gesetz und der Verpflichtung gemeint ist kann ich nur spekulieren. Das eine kann die Verpflichtung sein sich um einen Termin zu kümmern. Damit man nicht nur sagt man ist krank, sondern auch den Nachweis antreten muss. Die andere Variante finde ich wahrscheinlicher. Das Jobcenter hat auch einen psychologischen Dienst. Die können keine Therapie anbieten und meistens auch keine Diagnose stellen. Allerdings können die durchaus eine Leistungseinschränkung feststellen. Ich vermute es ist gemeint, dass man die Leute dahin nötigen kann. Auch das hilft dem Leistungsbezieher nicht, aber man löst das Problem der Einschätzung.