PR064 GEAS, Produkthaftung, Bürgergeld, Krankenhausreform

Über die 61.-63. Sitzung des Bundestags vom 04-06. März 2026
 
Wenig los diese Woche (also, im Bundestag), deswegen heute mal eine kürzere Folge. Ich spreche noch einmal über die GEAS-Reform, über die Umwandlung des Bürgergelds zur Grundsicherung und über die Krankenhausreform. Als einzigen Neuzugang schaue ich mir außerdem die Reform des Produkthaftungsrechts an.
 
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Sabrina Gehder
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Bundestag

TOP 2 – Produkthaftungsrecht

Aufzeichnungen und Dokumente
BTZusFas: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Zuständiger Ausschuss:
Recht und Verbraucherschutz

In den Einspielern:
Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerin der Justiz, SPD)
Sebastian Steineke (CDU/CSU)
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU)
Dr. Till Steffen (B90/Grüne)

Links:
Golem: Google löscht versehentlich Clouddaten eines Pensionsfonds

Erwähnte Folgen:

Transkript

Hier findest du das vollständige Transkript dieser Folge:
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Ein Kommentar

  1. Zur Grundsicherung und Ausnahmen bei psychischer Erkrankung.

    Es ist nicht ganz so wie dargestellt. Die 6 Monate sind die Wartezeit für die Therapie. Für ein Gespräch ist das nicht ansatzweise so. Wer sich da etwas bemüht, bekommt meist innerhalb weniger Wochen, teils weniger Tage einen Termin. Ist von den Kassenärztlichen Vereinigung/der Politik so gewollt. Ich muss Erstkontakte anbieten selbst wenn ich keine freien Therapieplätze habe. Auf dem Papier sieht es toll aus, weil ja die Patienten versorgt sind. In der Praxis höre ich mir dann eine Stunde das Problem an, komme fast immer zum Ergebnis da ist Therapie erforderlich (wer ohne tatsächlichen Bedarf tut sich den Aufwand denn an?) aber einen Platz kann ich dann in einem halben Jahr anbieten. Hilft herzlich wenig.

    Für die hier genannten Fälle bedeutet das aber, dass es schon möglich ist halbwegs zeitnah ein Erstgespräch zu bekommen. Vielleicht auch einzelne Folgetermine für ein bisschen Diagnostik. Wenn jemand zeitlich flexibel ist, habe ich die eingeschoben wenn woanders jemand für einen Termin abgesagt hat. Fürs Jobcenter kann das reichen. Nur wird der kranke Leistungsbezieher dadurch kein bisschen gesünder.

    Was mit dem Gesetz und der Verpflichtung gemeint ist kann ich nur spekulieren. Das eine kann die Verpflichtung sein sich um einen Termin zu kümmern. Damit man nicht nur sagt man ist krank, sondern auch den Nachweis antreten muss. Die andere Variante finde ich wahrscheinlicher. Das Jobcenter hat auch einen psychologischen Dienst. Die können keine Therapie anbieten und meistens auch keine Diagnose stellen. Allerdings können die durchaus eine Leistungseinschränkung feststellen. Ich vermute es ist gemeint, dass man die Leute dahin nötigen kann. Auch das hilft dem Leistungsbezieher nicht, aber man löst das Problem der Einschätzung.

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