PR041 Was erlaube Scholz?

Über die 196. bis 198. Sitzung des Bundestags vom 6.-9. November 2024 (mehr oder weniger)
Aufgezeichnet am 09.11.2024

Was für eine Woche! Der Finanzminister wurde entlassen, der Kanzler stellt die Vertrauensfrage und im März (oder so) gibt es Neuwahlen. Ich spreche mit Thomas Brandt über das Ende der Fortschrittskoalition und darüber, wie es jetzt weitergeht.

Thomas’ Podcasts findet ihr hier: https://chaos-media.de/
Mastodon: @advi@chaos.social

Links:
Statement von Olaf Scholz zur Entlassung des Finanzministers (YouTube)
Grundgesetz Abschnitt III zum Bundestag
Blog zum WRINT Politikunterricht
BpB: Bundeskanzler und Bundesregierung

Lage der Nation zur Antisemitismus Resolution

Erwähnte Folgen:

Transkript

Hier findest du das vollständige Transkript dieser Folge:
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Im Bundestagszusammenfasser findest du alle Links und Zusammenfassungen zu Gesetzesvorhaben, die gerade in den Bundesministerien, im Bundestag oder in den Ausschüssen in Arbeit sind. 

7 Kommentare

  1. „Es ist besser nicht zu regieren, als FALSCH zu regieren.“

    (Nicht: „SCHLECHT zu regieren.“)

    Sorry for Klugscheißing.

  2. Hallo,

    vielen Dank für den Podcast! Ich habe zwei Ergänzungen.

    Erstens, es stimmt, dass beim konstruktiven Misstrauensvotum de facto zwei Kandidaten gegenüberstehen: der amtierende Bundeskanzler und sein Gegenkandidat. Die Abstimmungsfrage lautet jedoch nicht: “Möchten Sie Herrn Kohl oder Herrn Schmidt zum Bundeskanzler wählen?” Vielmehr wird der einzelne Parlamentarier in einer Abstimmung gefragt, ob er oder sie dem aktuellen Bundeskanzler das Misstrauen ausspricht und gleichzeitig den Gegenkandidaten zum Bundeskanzler wählt. Die Antwortoptionen sind Ja/Nein/Enthaltung. Damit das Misstrauensvotum erfolgreich ist, muss die Hälfte der MdBs (nicht nur der Abstimmenden) zustimmen. Für das Beispiel Kohl vs. Schmidt kann man dies in der Drucksache 9/2004 nachlesen (https://dserver.bundestag.de/btd/09/020/0902004.pdf). Dieses Detail ist in der Praxis wahrscheinlich eher weniger relevant.

    Wichtiger, auch für die Zukunft, ist folgende Differenzierung bei der Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage mit einer konkreten Sachfrage verbinden, muss dies aber nicht (keine materiellen Voraussetzungen). Dies gilt jedoch laut Rechtsprechung des BVerfG nur im Fall einer „echten“ Vertrauensfrage, wenn der Bundeskanzler tatsächlich versucht, seine Regierungsmehrheit zu disziplinieren (Schröders erste Vertrauensfrage 2001 zum Afghanistan-Einsatz ist ein Beispiel). Im Fall einer „unechten“ oder negativen Vertrauensfrage, also wenn das Ziel des Bundeskanzlers darin besteht, die Vertrauensfrage zu verlieren, um Neuwahlen herbeizuführen, muss jedoch eine materielle Voraussetzung gegeben sein. Das bedeutet, der Bundeskanzler muss in diesem Fall die Vertrauensfrage üblicherweise mit einer tatsächlichen Sachfrage verknüpfen, die er dann verliert. Alexander Thiele hat dies ausführlicher hier beschrieben: https://verfassungsblog.de/vertrauensfrage-neuwahlen-ampel/

    Und nun die spannende Frage für Dezember/Januar: Womit wird Scholz die Vertrauensfrage verknüpfen? Rentenreform?

    Mit besten Grüßen,
    Marcus

    1. Danke für die Ergänzung! Gute Frage, welches Gesetz er dafür nimmt. Da er ja beabsichtigt, damit durchzufallen, sollte das ja eines sein, das nicht unbedingt verabschiedet werden muss. Aber es liegen ja genug rum, da wird sich schon eines finden.

  3. Hallo Sabrina,

    danke für die Erklärfolge.
    Eine Nachfrage habe ich, da es für mich etwas unklar ist.
    Es wird schon nach der neuen Wahlrechtsreform gewählt oder?
    Also wäre das Ansinnen der Freien Wähler in Bayern doch überflüssig oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Grüße,
    Henrik

    1. Hallo Henrik,
      ja, die Wahl findet nach dem neuen Wahlrecht statt, aber mit der Änderung, die das Verfassungsgericht im Juli noch vorgenommen hat. Durch das Urteil wurde die Grundmandatsklausel erstmal wieder „reaktiviert“, die greift also weiterhin. Alles andere bleibt so, wie in der Wahlrechtsreform beschlossen.

      Ich greife das in der nächsten Folge nochmal ausführlicher auf, danke für die Frage!

  4. Haushalts-Fun-Fakt: Nachtragshaushalt 2024. nachträglich geht da nichts, sagte BVerfG, als sie dem KTF 60 Mrd aberkannt haben. Und bisher macht CDSU und FDP auf bockig. Aber stand Dienstag Mittag EILmeldet Tagesschau, ein Wahltermin wäre auf den 23.2. vereinbart. Tendenziell passt das nicht ganz für Sachsen, wo CDU mit den Blauen regieren wollen könnte.

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